Versicherung
von: jorinde ()
Datum: 21.05.2015
Einen schönen Guten Tag,
wir haben uns im vergangenen Jahr (als Kinder-und Jugendhilfeträger) eine mobile StreetsoccerAnlage angeschafft. Wir sind bis dato Rechtsschutz/Inhalts- und Betriebshaftpflicht versichert.
Veranstaltungen des Vereins sind in der Versicherung enthalten. Ist trotzdem eine Anpassung der Versicherung nötig, um im Fall der Fälle - die Streetsocceranlage wird bei einer Veranstaltung bespielt, ein Kind verletzt sich an oder "durch" die Anlage - abgesichert zu sein?
mfG
Jorinde