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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Versicherung
von: jorinde ()
Datum: 21.05.2015

Einen schönen Guten Tag,
wir haben uns im vergangenen Jahr (als Kinder-und Jugendhilfeträger) eine mobile StreetsoccerAnlage angeschafft. Wir sind bis dato Rechtsschutz/Inhalts- und Betriebshaftpflicht versichert.
Veranstaltungen des Vereins sind in der Versicherung enthalten. Ist trotzdem eine Anpassung der Versicherung nötig, um im Fall der Fälle - die Streetsocceranlage wird bei einer Veranstaltung bespielt, ein Kind verletzt sich an oder "durch" die Anlage - abgesichert zu sein?
mfG
Jorinde

Re: Versicherung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 22.05.2015

Es wäre zu prüfen, ob die bestehende Haftpflichtversicherung auch den Betrieb der Anlage mit einschließt.