Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Protokoll MV
von: adler ()
Datum: 19.05.2015

Hallo,
muss eigentlich jedes Protokoll einer Gesamt-Mitgliederversammlung beim Registergericht
und dem Finanzamt eingereicht werden, oder nur bei Satzungsänderungen und Wahlen zum
BGB-Vorstand?
Auf Antwort hofft
adler

Re: Protokoll MV
von: adler ()
Datum: 31.05.2015

Hallo,
weiß da jemand Bescheid und kann meine untenstehende Frage
beantworten? Ich wäre sehr dankbar dafür.
adler




adler schrieb:
-------------------------------------------------------
> Hallo,
> muss eigentlich jedes Protokoll einer
> Gesamt-Mitgliederversammlung beim Registergericht
>
> und dem Finanzamt eingereicht werden, oder nur bei
> Satzungsänderungen und Wahlen zum
> BGB-Vorstand?
> Auf Antwort hofft
> adler

Re: Protokoll MV
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 31.05.2015

Angemeldet werden müssen nur eintragungspflichtige Tatbestände. Regelmäßig sind das Satzungsänderungen und Änderungen im Vorstand.