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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Neue Satzung
von: Teddybaer ()
Datum: 18.05.2015

Hallo, als neu gewählter Vorstand haben wir die veraltete und fehlerbehaftete Satzung (nicht kompatibel mit anderen Vereinsdokumenten und vom Altvorstand nicht eingehaltene Vorgaben) total neu erstellt. also keine Satzungsnderung sondern die Satzung neu gefasst.
Nun wollen wir die Neufassung auf der Mitgliederversammlung vorstellen und darüber abstimmen. Müssen wir die Satzung bereits vor der Mitgliederversammlung an alle Mitglieder verteilen oder reicht es aus, die Satzung bei der Versammlung zu verteilen, gemeinsam durchzugehen und dann darüber abzustimmen??
Für ein rechtlich hieb-und stichfeste Antwort wäre ich sehr dankbar, weil EIN Mitglied der Meinung ist, er müsse sie vorher lesen und auf die Formulierungen achten weil ER das absolute know how hat aber kein Amt im Vorstand übernehmen wollte.

Re: Neue Satzung
von: kizu ()
Datum: 18.05.2015

§71 (1) BGB.
Text muss vorher den Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden, am sinnvollsten in der Einladung zur Mitgliederversammlung.

Weißt Du vermutlich schon, aber ich erwähne es sicherheitshalber mal:
Falls Ihr am Vereinszweck etwas ändern wollt -> alle stimmberechtigten (auch die bei der Mitgliederversammlung gar nicht-anwesenden) müssen zustimmen.

Re: Neue Satzung
von: kizu ()
Datum: 19.05.2015

In einem Newsletter wird gerade geschrieben, dass nicht der komplette Wortlaut in der Einladung stehen müsse, sondern sowas wie:

TOP 3: Satzungsänderung in den Regelungen
• § 1 Vereinsname
• § 3 Zuständigkeiten des Vorstands

genügen würde.

Bei Euch geht es aber nicht nur um einzelne wenige Paragraphen....