Vorstandswahl
von: Claudia ()
Datum: 15.05.2015
Wir sind ein gemeinnütziger Verein. Bei der letzten Jahreshauptversammlung wurden lediglich der 1, und der 2, Vorsitzenden und der Schriftführer neu gewählt. Das Amt des Kassenwartes und es Jugendwartes konnten erst mal nicht neu besetzt werden. Muss nun für eine Neubesetzung ( der alte Kassenwart will den Job nicht mehr machen) eine außerordentliche Versammlung einberufen werden? Gleichzeitig soll der Geschäftssitz , der momentan bei dem alte Kassenwart ist, zum neu zu wählenden Kassenwart verlegt werden.
Geht das ?