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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mitgliedschaft
von: Archimede ()
Datum: 12.05.2015

Hallo Zusammen,

was passiert wenn ein Mitglied sein Beitrag für mehrere Jahren nicht bezahlt?
Muß er zur trotzdem zur MV eingeladen werden?
Muß er überhaupt über die Vereinsaktivitäten informiert werden?
Oder ruht einfach seine Mitgliedschaft bis er sein Beitrag endlich bezahl hat?

Re: Mitgliedschaft
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 12.05.2015

Wenn die Satzung das nicht ausdrücklich so regelt, hat der Beitragsrückstand keine Folgen für das Mitglied und die genannten Saktionen dürfen nicht angewendet werden.
Der Beitrag kann mit den üblichen rechtlichen Mitteln eingetrieben werden. Außerdem wäre das ein Ausschlussgrund.

Re: Mitgliedschaft
von: Archimede ()
Datum: 13.05.2015

Die Satzung sagt nur das die Mitglieder verpflichtet sind den Beitrag bis zum 31. März des laufenden Jahren zu zahlen.
In unseren Verein sind im Laufe der Jahre viele Mitglieder ausgeschieden, ohne das wir eine Mitteilung bekommen haben.

Sind diese Leute immer noch bei uns Mitglieder, oder gibt es hier eine sogenannte Verjährungsfrist?

Re: Mitgliedschaft
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 13.05.2015

Die Mitgliedschaft endet auch bei Beitragsrückstand nicht automatisch - außer die Satzung sieht das so vor. Es muss also ein Vereinsausschluss erfolgen oder eine Streichung von der Mitgliederliste.