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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Eistellen von Mitarbeitern
von: fschmoede ()
Datum: 08.05.2015

Hallo, ich habe folgende Frage: Darf der Vorstand eines gemeinnützigen Vereins ohne die Mitglieder zu befragen und ohne eine Stellenausschreibung/ Bewerbungsverfahren einen Mitarbeiter (in diesem Fall Geschäftsführer) einstellen?

Re: Eistellen von Mitarbeitern
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 08.05.2015

Ja, soweit das zum "gewöhnlichen Geschäftskreis" gehört.
Ein Ausschreibung ist nicht erforderlich. Es gilt aber: Alles was nicht zu den gewöhnlichen Geschäftstätigkeiten des Vorstands gehört, bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung.