Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Beurkundung der Versammlungsbeschlüsse
von: denisel ()
Datum: 05.05.2015

In unserer Vereinssatzung, steht explizit, dass die Niederschrift der gefassten Beschlüsse vom Vorsitzenden der Versammlung zu unterzeichnen ist. Der Vorsitzende der Versammlung ist stets der Vorstandsvorsitzende.
Die Niederschrift wird in der Regel vom Protokollführer, einem weiteren Vorstandsmitglied per Email versandt. In der Fußzeile ist sein Name genannt. Eine Unterschrift des Vorsitzenden ist nicht ersichtlich.

Ist diese Vorgehensweise in Ordnung?

Re: Beurkundung der Versammlungsbeschlüsse
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 05.05.2015

Nun ja, das ist natürlich nicht satzungsgemäß. Praktisch von Bedeutung ist es aber nur bei Anmeldungen zum Vereinsregister.
Das Protokoll ist dadurch nicht weniger richtig oder falsch. Es gilt zudem: Rechtlich bindend ist, was beschlossen wurde, nicht was protokolliert wurde.