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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vereinsvorstandswahl
von: boernie53 ()
Datum: 02.05.2015

Hallo,
unsere Vorstandswahl steht nun bevor. Ich hatte eine Satzungsänderung beantragt, über die bei dieser Mitgliederversammlung abgestimmt werden soll, damit nur Kandidaten in den Vorstand gewählt werden, ohne einen festen Posten. Ich glaube nicht, dass es vorgetragen wird, da als letzter Programmpunkt das Abschlußwort des Vorsitzenden angekündigt ist.
Zur ersten Frage: Können zur Wahlmitgliederversammlung nicht anwesende Mitglieder, vorher an andere Mitglieder eine Vollmacht übergeben, die diese Berechtigen in Vertretung zu wählen?
Zweite Frage: Kann der Vorsitzende eine Stromabschaltung für die Wintermonate vorschlagen, bzw. durchsetzen, damit die Kosten von Kriech- und Nebenströmen verringert werden? Es sind 53 Garten, wobei es sich dabei wahrscheinlich um den persönlichen Hass zwischen ihm und zwei von uns handelt. Die Ersparnis würde ca. 50 Cent pro Monat und Garten betragen. Der Nachteil für die Pächter muss wohl nicht erklärt werden.
Im Voraus vielen Dank für Antwort,
boernie 53

Re: Vereinsvorstandswahl
von: Hardy ()
Datum: 03.05.2015

Zu 1. Das muss in der Satzung stehen.
Zu 2. Falls die Mehrheit dem Vorschlag zustimmt, ist es dann so.
Hardy

Re: Vereinsvorstandswahl
von: boernie53 ()
Datum: 03.05.2015

Ich bedanke mich recht herzlich für die schnelle Auskunft.
boernie53

Re: Vereinsvorstandswahl
von: boernie53 ()
Datum: 04.05.2015

Ich muss noch zwei Fragen stellen:
1. Können auch Mitglieder Wahlvorschläge machen (schriftlich), die anonym bleiben wollen und eventuell nur den einen von zwei Gartenwegen angeben?
2. Muss der Nochvorsitzende bei der Wahlversammlung die beantragten Sachen, wie Satzungsänderung mit dem Ziel einen Vorstand ohne konkrete Postenbestezung zu wählen vortragen, oder kann er nach eigenem Ermessen etwas unter den Tisch fallen lassen?

Im Vorsaus vielen Dank,
boernie53

Re: Vereinsvorstandswahl
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 05.05.2015

Grundsätzlich könnten Beschlussanträge auch anonym eingereicht werden. Es muss aber klar sein, dass sie von einem Mitglied stammen, weil nur diese antragsberechtigt sind. Das ist bei anonymen Anträgen natürlich ein Problem. Deswegen kann der Vorstand anonyme Anträge aus formalen Gründen ablehnen.

Generell muss der Vorstand Beschlussanträge auf die Tagesordnung setzen, wenn die formellen Vorausetzungen (nach Satzung) erfüllt sind, die Anträge sachbezogen sind und nicht schon behandelt wurden.
Weigert der Vorstand sich, steht den Mitgliedern das Minderheitenbegehren offen.