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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Darlehen an Außenstehende Personen
von: MHD1959 ()
Datum: 22.04.2015

Hallo,

wir sind ein gemeinnütziger Verein und möchten an eine außenstehende Person ein Darlehen über 2.500 Euro für ein Auto gewähren. (Kreislauf: Person ist arbeitslos, hat keinen Job, da sie kein Auto hat.
Sie hat kein Auto, da sie keinen Job hat...)

die Person würde das Darlehen monatlich tilgen.

Geht das? Was ist zu beachten?

Grüße
Josef

Re: Darlehen an Außenstehende Personen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 22.04.2015

Generell ist da zulässig, wenn damit nicht gegen das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung verstoßen wird.
Der Verein muss einen banküblichen Zins nehmen und auch sonst bankübliche Konditionen gewähren.
Da kann die Darlehensvergabe bei nicht hinreichenden Sicherheiten ein Problem sein.