Welche rechtliche Möglichkeiten hat ein Mitglied??
von: the-blue-cloud ()
Datum: 06.04.2015
Bei Problemen in einem Verein kann man sicherlich seine Mitgliedschaft beenden oder für sich überlgen, welche Änderungen der Einzelne vielleicht bewirken kann.
Zur folgenden beispielhaften Problematik würde mich Hinweise und Tipps interessieren:
1. Bei einer geplanten Satzungsänderung prüft das Registergericht sicherlich die Rechtmäßigkeit der beabsichtigen Änderungen. Das einzelne Mitglied hat die Möglichkeit auf etwaige rechtliche Bedenken zur Änderung hinzuweisen. Das Registergericht wird (vermutlich) auf diese Hinweise achten. Ich denke, Kosten entstehen dem Mitglied bei diesem Hinweis an das Registergericht nicht. Richtig?
2. Die Einladung zur JHV mit einem mitgeteilten TOvorschlag wurde von Mitgliedern in der gesetzten Frist um Anträge erweitert. Diese Anträge sollen auch in der Versammlung behandelt und durch Abstimmung entschieden worden sein. Allerdings wurden die fristgemäß gestellten Anträge im Vorfeld den Mitgliedern nicht bekannt gegeben, so dass eine Vielzahl von Mitgliedern (die nicht auf der JHV anwesend waren) nicht informiert waren.
Die Einberufung erfolgt nach der Satzung durch Bekanntgabe der TO, mindestens 2 Wochen vor dem Termin. Die vom Vorstand festgelegte TO kann durch Beschluss der MV geändert oder ergänzt werden. Ein Aintrag muss mindestens 10 Tage vor der JHV dem Vorsitzenden vorliegen. Trotz Hinweise, auch in der Vergangenheit, lehnt der Vorstand es ab, Änderungsvorschläge zur TO den Mitgliedern im Vorfeld bekannt zu geben. Damit hat das einzelne Mitglied überhaupt keine Kenntnis und keine Chance, sich ausreichend über Änderungen zu informieren, kann sich für die Sitzung nicht vorbereiten kann oder kann aus pers. Gründen an der Sitzung nicht teilnehmen.
Verstärkt wird dieses m.E. durch die Formulierung TOVorschlag.
Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, gegen diese m.E. mangelhaften Einladungen und darus resultierenden Beschlüsse vozugehen? Die Satzung enthält keinerlei Hinweise über ein “Beanstandungsrecht“.
Wie kann ggfs. ein Beschluss angefochten werden? Ist auch hierfür das Registergericht zuständig? Entstehen dem Mitglied/Antragsteller Kosten? Wonach werden diese ggfs., ausgehend vom obigen Bespiel, berechnet.
3. Ist ein Mitglied mit Entscheidungen der Vereinsführung, z.B. Frage der Satzungsmäßigkeit der Ausgaben (trotz Kassenprüfung ohne Beanstandung) , oder auch andere Dinge…..werden überhaupt ausschließlich satzungsmäßige Aufgaben umgesetzt (?), nicht einverstanden, welche rechtlichen Möglichkeiten ergeben sich dann, wie ist der weitere rechtliche Weg, (vermutlich Feststellungsklage?), welches Risiko besteht für das einzelne Mitglied, welche Kosten entstehen, wonach bemisst sich überhaupt ein Streitwert?
Danke vorab.