Re: Vorstandswahl
von: Hardy ()
Datum: 29.03.2015
Allerdings vertrete ich die Auffassung, da ich selbst im Vorstand tätig war,
dass eine Verkleinerung des Vorstandes auch gleichzeitig ein Verlust an
"Demokratie" ist. Gibt es denn keine andere Lösung des Problems, wie
z.B. eine Nachwahl oder Wiederholung der Vorstandswahl?
Kann man diese Nachwahl, oder Neuwahl als "alter Vorstand" einberufen,
oder ist hierfür der neu gewählte (aber nicht vollständige Vorstand) zuständig?
Rosenqueen,
sieh es pragmatisch,
- wenn der alte VS noch im Vereinsregister steht, habt ihr den neuen (noch nicht zahlenmäßig vollständig) über den Notar angemeldet?
- von einer kommissarischen Vertretung steht ja nichts in der Satzung und wenn, dann muss auch das in der Satzungsänderung aufgenommen werden
- Du warst im VS, dann stell Dich wieder zur Verfügung. Das wäre im Vereinsinteresse!
Übrigens, wenn jemand was dagegen hat, dass der Ehepartner oder Freund nicht in einem anderen Vereinsorgan sein soll, dann muss das auch aus der Satzung hervorgehen.
Vielleicht spricht mal jemand mit dem Rechtspfleger im Vereinsregister darüber?
VG Hardy