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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Darf die Satzung die Umgangssprache vorschreiben?
von: joe ()
Datum: 26.03.2015

Darf ein gemeinnütziger Sportverein (e.V.) in seiner Satzung vorschreiben, dass im Trainings- und Wettkampfbetrieb die Deutsche Sprache verwendet werden muss? Wenn ich also mit einem Mitspieler auf englisch kommuniziere begehe ich einen Satzungsverstoß. Flüchtlinge oder Gastarbeiter könnten also dort nicht ihren Sport betreiben.

Re: Darf die Satzung die Umgangssprache vorschreiben?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 27.03.2015

Generell kann die Satzung solche Vorgaben machen und Verstöße ahnden.
Eine solche Regelung wäre aber unzulässig, wenn sie gegen ein gesetzliches Verbot verstößt.
Da käme allenfalls das Antidiskriminierungsgesetz in Frage. Ich sehe aber in der Festlegung eine Sprache keine "Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität."

Re: Darf die Satzung die Umgangssprache vorschreiben?
von: joe ()
Datum: 27.03.2015

Danke

Re: Darf die Satzung die Umgangssprache vorschreiben?
von: kizu ()
Datum: 27.03.2015

Also da streifen m.E. nur knapp an den "sachfremden Merkmalen" vorbei. Wie soll ein noch nicht deutsch sprechendes Mitglied dann überhaupt Leistungen des Vereins in Anspruch nehmen können? Wenn es dann noch der einzige Sportverein im Dorf ist...

Re: Darf die Satzung die Umgangssprache vorschreiben?
von: joe ()
Datum: 27.03.2015

Das ist nicht so schwer: in dem ich übersetze. Wenn die in meinem Verein Fußballspielen mögen, dann helfe ich doch gerne.
Und ich finde es schade, dass das per Satzung verboten wird.

Re: Darf die Satzung die Umgangssprache vorschreiben?
von: kizu ()
Datum: 27.03.2015

Wie ich oben schon versucht habe anzudeuten, sehe ich diese Satzungsänderung je nach genauen Umständen als kritisch hinsichtlich Gemeinnützigkeit.

"Die Tätigkeit des Vereins muss darauf gerichtet sein, die Allgemeinheit zu fördern. Die Allgemeinheit wird nicht gefördert, wenn sich die Auswahl der Mitglieder an sachfremden Merkmalen orientiert. Grundsätzlich muss die Mitgliedschaft jedem offen stehen."

Es mag durchaus Sportarten geben, in denen eine reibungslose Kommunikation aus Sicherheitsgründen erforderlich sein mag (Segelflug, Fallschirmspringen, ..). Aber Fußball??

Mit der Sprachregelung die Mitgliedschaft für jeden aushebeln, kreativer Versuch...
Mag jetzt nicht die Interpretation der Juristen sein, aber die erfolgreiche Integration von Flüchtlingen etc. läuft für mich auch unter Förderung der Allgemeinheit.

Manche Vereine müssen echt froh sein, dass hier keine Namen genannt werden :D

Re: Darf die Satzung die Umgangssprache vorschreiben?
von: Joe ()
Datum: 27.03.2015

Da diese Satzungsformulierung in dieser Woche beschlossen wurde, hätte das zur Konsqequenz, dass mein Bekannter aus Indien, der letzte Woche noch teilnehmen konnte, nach dieser Satzung nun nicht mehr mittrainieren und mitspielen dürfte