Re: Darf die Satzung die Umgangssprache vorschreiben?
von: kizu ()
Datum: 27.03.2015
Wie ich oben schon versucht habe anzudeuten, sehe ich diese Satzungsänderung je nach genauen Umständen als kritisch hinsichtlich Gemeinnützigkeit.
"Die Tätigkeit des Vereins muss darauf gerichtet sein, die Allgemeinheit zu fördern. Die Allgemeinheit wird nicht gefördert, wenn sich die Auswahl der Mitglieder an sachfremden Merkmalen orientiert. Grundsätzlich muss die Mitgliedschaft jedem offen stehen."
Es mag durchaus Sportarten geben, in denen eine reibungslose Kommunikation aus Sicherheitsgründen erforderlich sein mag (Segelflug, Fallschirmspringen, ..). Aber Fußball??
Mit der Sprachregelung die Mitgliedschaft für jeden aushebeln, kreativer Versuch...
Mag jetzt nicht die Interpretation der Juristen sein, aber die erfolgreiche Integration von Flüchtlingen etc. läuft für mich auch unter Förderung der Allgemeinheit.
Manche Vereine müssen echt froh sein, dass hier keine Namen genannt werden :D