Rücktritt des Geschäftsführers
von: wenkjupp ()
Datum: 20.03.2015
Hallo,
unsere Satzung sieht für den Vorstand folgendermaßen aus:
§5 Der Vorstand.
01. Der Vorstand besteht aus:
a. Dem Präsidenten (der Präsidentin) der/die gleichzeitig Vorsitzende (r) des Vereins ist und seinem (seiner) Stellvertreter (in).
b. Dem Geschäftsführer (der Geschäftsführerin) und seinem (seiner) Stellvertreter (in) der/die gleichzeitig Protokollführer (in) ist.
c. Dem Kassierer (der Kassiererin) und seinem (seiner) Stellvertreter (in).
d. Dem jeweiligen Prinz für die Dauer seiner Regentschaft.
e. Dem (der) Vertreter (in) des Fanfarencorps.
f. Dem Jugendobmann (der Jugendobfrau) als Vertreter (in) des Jugendvorstandes.
g. Dem Zeugwart (der Zeugwartin)
h. Dem Elferratsvorsitzendem (die Elferatsvorsitzende) oder dessen (deren) Vertreter (in)
02. Die Mitglieder des Vorstandes, außer dem jeweiligen Prinzen, werden für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus, so ist auf der nächsten Mitgliederversammlung eine Ergänzungswahl vorzunehmen. Dem Vorstand obliegt die Führung des Vereins, sowie die Durchführung der von der Mitgliederversammlung gefaßten Beschlüsse und die Verwaltung des Vermögens.
03. Vorstand im Sinne des §26 des BGB sind der/die 1. Präsident (in), der/die 1.Geschäftsführer (in) und der/die 1. Kassierer (in). Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Wenn nun der Geschäftsführer während der MV zurücktritt, ist bei der nächsten MV eine Ergänzungswahl durchzuführen. Tritt denn bis zu dieser Wahl automatisch der 2. Geschäftsführer an seine Stelle oder liegt bis dahin die Verantwortung beim 1. Vorsitzenden und beim 1. Kassierer?