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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Rücktritt des Geschäftsführers
von: wenkjupp ()
Datum: 20.03.2015

Hallo,

unsere Satzung sieht für den Vorstand folgendermaßen aus:

§5 Der Vorstand.

01. Der Vorstand besteht aus:
a. Dem Präsidenten (der Präsidentin) der/die gleichzeitig Vorsitzende (r) des Vereins ist und seinem (seiner) Stellvertreter (in).
b. Dem Geschäftsführer (der Geschäftsführerin) und seinem (seiner) Stellvertreter (in) der/die gleichzeitig Protokollführer (in) ist.
c. Dem Kassierer (der Kassiererin) und seinem (seiner) Stellvertreter (in).
d. Dem jeweiligen Prinz für die Dauer seiner Regentschaft.
e. Dem (der) Vertreter (in) des Fanfarencorps.
f. Dem Jugendobmann (der Jugendobfrau) als Vertreter (in) des Jugendvorstandes.
g. Dem Zeugwart (der Zeugwartin)
h. Dem Elferratsvorsitzendem (die Elferatsvorsitzende) oder dessen (deren) Vertreter (in)

02. Die Mitglieder des Vorstandes, außer dem jeweiligen Prinzen, werden für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus, so ist auf der nächsten Mitgliederversammlung eine Ergänzungswahl vorzunehmen. Dem Vorstand obliegt die Führung des Vereins, sowie die Durchführung der von der Mitgliederversammlung gefaßten Beschlüsse und die Verwaltung des Vermögens.
03. Vorstand im Sinne des §26 des BGB sind der/die 1. Präsident (in), der/die 1.Geschäftsführer (in) und der/die 1. Kassierer (in). Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

Wenn nun der Geschäftsführer während der MV zurücktritt, ist bei der nächsten MV eine Ergänzungswahl durchzuführen. Tritt denn bis zu dieser Wahl automatisch der 2. Geschäftsführer an seine Stelle oder liegt bis dahin die Verantwortung beim 1. Vorsitzenden und beim 1. Kassierer?

Re: Rücktritt des Geschäftsführers
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 21.03.2015

Ich kann aus den Satzungsregelungen keine spezielle Zuständigkeit der Vorstandsmitglieder erkennen (soweit nicht die Bennennung der Ämter diese schon ergeben). Grundsätzlich besteht also eine Gesamtverantwortlichkeit und keine bestimmte Aufgabenteilung.
In die Vertretungsberechtigung jedenfalls kann der 2. Geschäftsführer nicht nachrücken, weil die Satzung dafür nur den 1. Geschäftsführer vorsieht.

Re: Rücktritt des Geschäftsführers
von: wenkjupp ()
Datum: 28.04.2015

Wenn der Geschäftsführer jetzt zurückgetreten ist, dann wird während der nächsten Mitgliederversammlung eine Ergänzungswahl stattfinden. Dort könnte dann aber auch der bisherige 2. Geschäftsführer zum 1. Geschäftsführer gewählt werden, so dass auch der 2. Geschäftsführer neu gewählt werden muss. Es kann aber nur über Punkte abgestimmt werden, die auch in der TOP genannt sind. Wir müsste die Einladung abgefasst sein, dass ggf. auch der 2. Geschäftsführer in dieser Versammlung neu gewählt werden kann?

Re: Rücktritt des Geschäftsführers
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 28.04.2015

Es genügt die Angabe "Neuwahl von Vorstandsmitgliedern".