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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Satzungsänderung/Vertretung
von: chora ()
Datum: 15.03.2015

Einen schönen Sonntagabend,
ich hätte mal wieder eine Frage.

Auf der MV wurde die Satzung dahingehend geändert, dass nicht mehr zwei, sondern nur noch ein Vorstandsmitglied allein vertretungsberechtigt ist.

Diese und andere Satzungsänderungen sowie der Wechsel im Vorstand sollen im Vereinsregister eingetragen werden.

Reicht es, wenn ein Vorstandsmitglied zum Notar geht, oder wird die Satzungsänderung erst wirksam, wenn sie im Vereinsregister eingetragen ist?

Dankeschön
chora

Re: Satzungsänderung/Vertretung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.03.2015

Die Satzungsänderung wird erst wirksam, wenn sie im Vereinsregister eingetragen ist.
Zur Anmeldung ist der Vorstand in vertretungsberechtigter Zahl erforderlich. Hier gilt entsprechend noch die alte Vertretungsregelung.

Re: Satzungsänderung/Vertretung
von: chora ()
Datum: 15.03.2015

Vielen Dank!