Re: Mitgliedschaft jeweils jährlich erneuern lassen?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 12.03.2015
Die Satzung kann durchaus regeln, dass die Mitgliedschaft zeitlich begrenzt ist.
D.h. sie endet nach Ablauf einer festgelegten Periode und muss dann neu beantragt werden.
Es wäre aber vielleicht sinnvoller, nicht die Aktiven mit einer tunusmäßigen Neubeantragung zu belasten. sondern die Inaktiven bei nicht beantworteter Rückfrage auszuschließen.
Denkbar wäre folgende Regelung:
"Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es nicht mehr aktiv am Vereinsleben teilnimmt. Der bevorstehende Ausschluss muss dem Mitglied schriftlich mitgeteilt werden. Der Ausschluss wird wirksam, wenn das Mitglieder dieser Ankündigung nicht binnen 4 Wochen schriftlich widerspricht."