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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mitgliedschaft jeweils jährlich erneuern lassen?
von: UAEM Europe e.V. ()
Datum: 11.03.2015

Gibt es eine praktikable Möglichkeit, per Satzung "Karteileichen" in der Mitgliedschaft vorzubeugen?

Zum Beispiel, indem geregelt wird, dass die Mitgliedschaft von allen Mitgliedern jeweils einmal im Jahr neu beantragt muss? (und im Fall mangelnder "Rückmeldung" automatisch erntzogen wird?)

Eine gängigere Option scheint die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen und ein Ausschluss bei Nichtbezahlung zu sein. Wir suchen jedoch eine Option, bei der wir ohne Mitgliedsbeiträge denselben Effekt erzielen können. Vielen Dank.

Re: Mitgliedschaft jeweils jährlich erneuern lassen?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 12.03.2015

Die Satzung kann durchaus regeln, dass die Mitgliedschaft zeitlich begrenzt ist.
D.h. sie endet nach Ablauf einer festgelegten Periode und muss dann neu beantragt werden.

Es wäre aber vielleicht sinnvoller, nicht die Aktiven mit einer tunusmäßigen Neubeantragung zu belasten. sondern die Inaktiven bei nicht beantworteter Rückfrage auszuschließen.
Denkbar wäre folgende Regelung:
"Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es nicht mehr aktiv am Vereinsleben teilnimmt. Der bevorstehende Ausschluss muss dem Mitglied schriftlich mitgeteilt werden. Der Ausschluss wird wirksam, wenn das Mitglieder dieser Ankündigung nicht binnen 4 Wochen schriftlich widerspricht."