Wahlrecht an der JHV
von: Anna ()
Datum: 04.03.2015
Eines Unserer Mitglieder hat eine Rechnung ausgelegt und bereits von uns erstattet bekommen. Nach der Erstattung ist rausgekommen dass die Rechnung per Kartenzahlung beglichen wurde und geplatzt ist. Wir als Verein haben nun die Mahnung beglichen und die Rechnung somit jetzt doppelt bezahlt.
Ist das Mitglied an der JHV nun wahlberechtigt für den Fall, dass er die Rechnung nicht begleicht?
Wie gehen wir am besten mit so einem Fall um?