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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Wahlrecht an der JHV
von: Anna ()
Datum: 04.03.2015

Eines Unserer Mitglieder hat eine Rechnung ausgelegt und bereits von uns erstattet bekommen. Nach der Erstattung ist rausgekommen dass die Rechnung per Kartenzahlung beglichen wurde und geplatzt ist. Wir als Verein haben nun die Mahnung beglichen und die Rechnung somit jetzt doppelt bezahlt.

Ist das Mitglied an der JHV nun wahlberechtigt für den Fall, dass er die Rechnung nicht begleicht?

Wie gehen wir am besten mit so einem Fall um?

Re: Wahlrecht an der JHV
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 04.03.2015

Das Stimmrecht auf der MV ist davon nicht betroffen - außer die Satzung liefert dafür eine besondere Regelung.
Gegen das Mitglied bestehen Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung. Die kann man mit den üblichen Rechtsmitteln (Mahnbescheid, Klage) durchsetzen.

Re: Wahlrecht an der JHV
von: Anna ()
Datum: 04.03.2015

Ok, vielen Dank schon mal dafür.

Dürfte er sich in die Vorstandschaft aufstellen lassen und wäre er wählbar?

Re: Wahlrecht an der JHV
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 04.03.2015

Ja, auch eine Einschränkung der Wählbarkeit müsste in der Satzung so geregelt sein.