Re: Vereinübernahme
von: Hardy ()
Datum: 04.03.2015
Die Vereinsauflösung erfolgte nach § 41 BGB und dem, was in der Satzung steht. Dazu schrieben Sie nichts.
Ein Rücktritt vom Rücktritt geht nicht.
Und wenn der Restvorstand es will, kann er ja ein anderes Mitglied kommissarisch das Amt übernehmen. Das kann auch ein anderes Nochvorstandsmitglied sein, es sei denn das dies lt. Satzung ausgeschlossen ist.
Dass nun plötzlich die MV, lt. Ihrem letzten Beitrag abgesagt wurde, ist etwas ganz anderes, als das, was Sie im 1. Beitrag nannten.
Falls der VS eine MV zur Auflösung des Vereins machen will, dann machen Sie doch an ihn Gegenvorschläge. Das setzt aber voraus, dass noch weitere Mitglieder Interesse an der Vereinsarbeit haben und das dann als Anträge dieser Mitglieder vorbereitet werden.
Wieviel Mitglieder hat denn der Verein?
Übrigens es verwundert sehr, dass Sie hier als VS-Mitglied eine Reihe von Fragen als 1. Beitrag aufwerfen, um dann erst einen Blick in die Satzung zu werfen?
Hardy