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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vereinübernahme
von: hollyhad ()
Datum: 03.03.2015

Hallo
Bin neu hier und brauche unbedingt Informationen.
Zum Fall.
Bin Vorstand gewesen in einem Verein mit e.V.
Aufgrund Problemen mit dem Restvorstand und einigen Mitgliedern zurrückgetreten, aber nur als Vorstand. Mitglied bleibe ich noch in diesem Verein.
Der verbliebene Vorstand möchte nun eine MV einberufen mit dem Punkt Auflösung des Vereins und verkauf des Vereinsequipment.
Ich möchte das aber nicht genauso wie ein paar Mitglieder.

Nun meine Frage dazu.
1. Können wir den Verein übernehmen??
2. Wieviele Mitglieder brauchen wir um weiterhin eine Verein mit e.V zu sein??
3. Können wir als Mitglieder den alten Vorstand abwählen und einen neuen wählen obwohl seine Amtszeit noch nicht abgelaufen ist`??
4. Geht das über die Enlastung des Vorstandes??
5. Kann der Verein aufgelöst werden obwohl nicht alle Mitglieder damit einverstanden sind??

Re: Vereinübernahme
von: kizu ()
Datum: 03.03.2015

Was steht denn in der Satzung zur Vereinsauflösung, zur Mitgliedsversammlung und zum Vorstand und seiner Wahl ?

Re: Vereinübernahme
von: hollyhad ()
Datum: 04.03.2015

Aha habe da was gefunden in der Satzung.

Der Verein besteht solange weiter solange mindestens 8 Mitglieder dabei sind.


Und das Hier.

Die Amtszeit aller Vorstandsmitglieder läuft bis zur Neu- bzw. Wiederwahl. Wenn sich ein Vorstandmitglied nicht
erneut zur Wahl bzw. Wiederwahl stellen will, ist diese Entscheidung dem Vorstand min. 3 Monate vor den
Wahlen mitzuteilen. Will ein Vorstandsmitglied aus persönlichen oder sonstigen Gründen vorzeitig von seinem
Amt zu rücktreten , so ist dies ebenfalls nur mit einer Frist von min. 3 Monaten möglich. Scheidet ein Vorstandsmitglied
vorzeitig aus, kann der geschäftsführende Vorstand auf Antrag des Vereinsvorsitzenden kommissarisch
ein anders Vereinsmitglied in das entsprechende Amt berufen.

Das heißt für mich ich bin immer noch Vorstand weil ich mindestens 3 Monate Kündigungsfrist habe ---Richtig???? Ich kann also nicht fristlos kündigen.Oder???

Frage dazu zur Versammlung. Die Absage einer Veranstaltung kann nur über eine Mitgliederversammlung geschehen und nicht bei einem Clubabend abgestimmt werden. Denke ich da richtig. Wenn dem so ist hat der Vorstand Mist gebaut. Dann ist die Absage ungültig.


Wie ist das nun mit der Entlastung. Kann ich über die Enlastung den Restvorstand da einen beipuhlen das sie Mist gemacht haben oder wie komme ich denen bei das sie das Amt nicht weiterführen. Müssen die Mitglieder sie abwählen oder wie geht das.

Re: Vereinübernahme
von: Hardy ()
Datum: 04.03.2015

Die Vereinsauflösung erfolgte nach § 41 BGB und dem, was in der Satzung steht. Dazu schrieben Sie nichts.
Ein Rücktritt vom Rücktritt geht nicht.
Und wenn der Restvorstand es will, kann er ja ein anderes Mitglied kommissarisch das Amt übernehmen. Das kann auch ein anderes Nochvorstandsmitglied sein, es sei denn das dies lt. Satzung ausgeschlossen ist.
Dass nun plötzlich die MV, lt. Ihrem letzten Beitrag abgesagt wurde, ist etwas ganz anderes, als das, was Sie im 1. Beitrag nannten.
Falls der VS eine MV zur Auflösung des Vereins machen will, dann machen Sie doch an ihn Gegenvorschläge. Das setzt aber voraus, dass noch weitere Mitglieder Interesse an der Vereinsarbeit haben und das dann als Anträge dieser Mitglieder vorbereitet werden.
Wieviel Mitglieder hat denn der Verein?
Übrigens es verwundert sehr, dass Sie hier als VS-Mitglied eine Reihe von Fragen als 1. Beitrag aufwerfen, um dann erst einen Blick in die Satzung zu werfen?
Hardy

Re: Vereinübernahme
von: hollyhad ()
Datum: 04.03.2015

Ja es stimmt, bin da reichlich sauer drüber und aufgebracht. Habe es schlicht vergessen in die Satzung zu sehen .

Sie haben da aber was verkehrt verstanden.

Ich als 1. Vorstand bin zurrück getreten weil eine Veranstaltung abgesagt wurden mit fadenscheinigen Begründungen. Diese Abstimmung fand auf einem Clubabend statt wo nur wenige Mitglieder anwesend waren. Mit dem Restvorstand aber leider eine Mehrheit dafür war das diese Veranstaltung abgesagt wurde.

Nun machen wir im April eine Mitgliederversammlung. Fristgemäß einberufen. Auf dieser MV soll die Auflösung des Vereins diskutiert werden nach willen des Restvorstandes.
Wenn also Minimum 8 Mitglieder dafür sind den Verein zu erhalten wie werden wir den alten Vorstand los wenn er dabei bleibt. Verein auflösen und danach einen neuen Verein aufmachen wäre eine Möglichkeit aber sehr langwierig. Den Verein behalten ohne bestimmte Mitglieder wäre die bessere Variante, aber wie.
Können wir den Alten Restvorstand abwählen obwohl Turnus mäßig keine Neuwahlen anstehen würden??

Re: Vereinübernahme
von: Hardy ()
Datum: 05.03.2015

Nun machen wir im April eine Mitgliederversammlung. Fristgemäß einberufen. Auf dieser MV soll die Auflösung des Vereins diskutiert werden nach willen des Restvorstandes.
Wenn also Minimum 8 Mitglieder dafür sind den Verein zu erhalten wie werden wir den alten Vorstand los wenn er dabei bleibt. Verein auflösen und danach einen neuen Verein aufmachen wäre eine Möglichkeit aber sehr langwierig. Den Verein behalten ohne bestimmte Mitglieder wäre die bessere Variante, aber wie.
Können wir den Alten Restvorstand abwählen obwohl Turnus mäßig keine Neuwahlen anstehen würden??

Hallo Hollyhad,
1. Wenn 8 Mitglieder dafür sind, den e.V. zu erhalten, wieviel sind u.U. dagegen ohne Restvorstand?
2. Den Restvorstand kann man über den TOP "Abwahl des VS" erst loswerden, wenn es eben auf der TO steht. Es kommt auch hier darauf an, was in der Satzung steht über TOP, die nicht in der Einladung standen. Denn die Mitglieder müssen sich ja auch darauf vorbereiten.
3. Offensichtlich haben Sie zu viel Zeit verstreichen lassen und so wäre es sicher besser, all jene Mitglieder zu inspirieren, die für den Erhalt des e.V. sind, gegen den Auflösungsvorschlag zu stimmen (sh. Pkt.1).
4. Was steht denn in dem Antrag des Restvorstandes, warum der Verein aufgelöst werden soll?
Hardy

Re: Vereinübernahme
von: Hollyhad ()
Datum: 05.03.2015

Einen Antrag haben sie nicht gestellt den Verein aufzulösen sonder ihn als Punkt in die Einladung geschrieben.
Genug Mitglieder die den Verein weitermachen wollen habe ich mittlerweile gefunden.
Zur Abwahl des bestehenden Restvorstands muss ich also einen Antrag stellen, ist das richtig.?
Muss der vor der MV schriftlich gemacht werden oder während der MV mündlich langt??

Re: Vereinübernahme
von: Hardy ()
Datum: 05.03.2015

Einen Antrag haben sie nicht gestellt den Verein aufzulösen sonder ihn als Punkt in die Einladung geschrieben.
Genug Mitglieder die den Verein weitermachen wollen habe ich mittlerweile gefunden.
Zur Abwahl des bestehenden Restvorstands muss ich also einen Antrag stellen, ist das richtig.?
Muss der vor der MV schriftlich gemacht werden oder während der MV mündlich langt??

1. Wie hoch ist die Quote für die Auflösung lt. Satzung, wenn Sie schreiben, dass genug Mitglieder weitermachen wollen?
2. Stellen Sie doch mit einigen Mitgliedern gemeinsam den Antrag auf Ergänzung der TO, Abwahl und Neuwahl des VS", wenn die Quote betreffs Auflösung im Sinne des jetzigen VS nicht aufgeht.
Dazu hatte ich schon Sie gefragt, was dazu in der Satzung steht!!!
3. Das setzt voraus, dass es genug Kandidaten für den neuen VS sich bereit erklären. Allerdings haben Sie u.U. den Nachteil, weil Sie vorher zurücktraten und sich nun für den Erhalt des e.V. stark machen!
4. Ich kann Ihnen nur empfehlen sich mal dazu Schriften zum Vereinsrecht zuzulegen, z.B. von Sauter/Schweyer/Waldner "Der eingetragene Verein" aus dem Verlag C.H. Beck.
Viel Erfolg!
Hardy

Re: Vereinübernahme
von: Hollyhad ()
Datum: 05.03.2015

Danke für die Info