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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Kündigung der Mitgliedschaft
von: Ratsuchender ()
Datum: 03.03.2015

Hallo,

in unserer Vereinssatzung steht zum Thema Austritt:

"Die Mitgliedschaft endet, außer durch Tod, durch Austritt, Ausschluß, oder durch Streichung aus der Mitgliederliste"
" Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand. Er wird zum Jahresende wirksam"

Nun hat ein Mitglied zum einen durch persönliche Erklärung im Rahmen einer Vereinsveranstaltung unter Anwesenheit von 20 - 25 Mitgliedern seinen Austritt erklärt.

In einer eingerichteten WhatsApp Gruppe, in der auch alle Vorstandsmitglieder sind, erklärte das Mitglied:
..."Hiermit verabschiede ich mich offiziell aus dem Verein..."

Nun meine Fragen:

1. Reicht die Abmeldung in der WhatsApp-Gruppe aus?
2. Wenn ja, kann der Vorstand die Kündigung mit sofortiger Wirkung akzeptieren, um dem Mitglied weitere Beitragszahlungen zu ersparen.

Vorab vielen Dank.

Re: Kündigung der Mitgliedschaft
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 03.03.2015

Es gibt für die Kündigung keine Formvorschrift. Sie ist also auch in der beschriebenen Form möglich.
Im Zweifel wäre auch ein Aufhebungsvertrag denkbar. Solange das Mitglied wirklich austreten will, ist das kein Problem.