Re: Vorstandswahl
von: Hardy ()
Datum: 03.03.2015
Wenn Du selber VS bist, ist es sicher besser beide Fragen vorher mit dem Rechtspfleger zu beraten.
Man kann auch eine Satzungsänderung machen, indem die Anzahl der VS-Mitglieder variieren kann.
Z.B., wie in meinem e.V.:
"Der Vorstand besteht aus mindestens 3, max. 5 Mitgliedern
1. Vorsitzender
2. stv. Vorsitzender
3. Kassierer.
Und bei uns gibt es 4 VS-Mitglieder, indem dieser 4. "unserer Techniker" ist.
Ich weiß ja nicht, welche Funktion da offen ist, vll. Schriftführer. Zwischenzeitlich kann das der stv. Vors. machen, so ist es bei uns.
Da hatten wir seit 2010 mit solcher Satzungsänderung keine Probleme beim VR und wir sind fast 140 Mitglieder.
Hardy