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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Einladung zu JHV
von: the-blue-cloud ()
Datum: 01.03.2015

Mit der Einladung zur JHV wird eine Tagesordnung und eine Satzungsänderung übersandt.

In der To steht beispielsweise unter Punkt 6 Wahlen, unter Punkt 7 Wahl eines stellvertretenden Kassierers.

Fragen dazu:
a.)Muss der Punkt 6 Wahlen nicht eine Auflistung der zu wählenden Personengruppe zwingend enthalten, also Vorsitzender, Vertreter, Kassenwart usw? oder reicht der allgegemeine Begriff "Wahlen"?

b.) darf eine neue Funktion ebenfalls schon gewählt werden, obwohl dies in der Satzung noch nicht vom Registergericht bestätigt ist?, sondern ggfs. unter Punkt 5 gerade als Sazungsänderung beschlossen wurde?

Re: Einladung zu JHV
von: Hardy ()
Datum: 01.03.2015

Stellen Sie doch bitte mal den Teil der Satzung ein, in dem die Wahlen behandelt werden.
Wenn der stv. Kassierer nicht explizit in der Satzung steht, dann muss das als Satzungsänderung - im Pkt. 5. - behandelt werden. Das ist ein sogenannter Vorratsbeschluss.
Hardy

Re: Einladung zu JHV
von: the-blue-cloud ()
Datum: 02.03.2015

Vereinsorgane sind MV + Vorstand.
Der Vorstand setzt sich zusammen aus 1), 2.). 3.) 4.) 5.)

Der Vorstand wird von der MV für die Dauer von 3 Jahren gewählt

Jährlich findet die MV statt. Sie beschließt über......die Wahl des Vorstands....

Re: Einladung zu JHV
von: Hardy ()
Datum: 02.03.2015

Nicht nur "Wahl", sondern Wahl des Vorstandes. Aber vorher die Satzungsänderung, indem dort ein stv. Kassierer als VS-Mitglied angeführt wird.
Hardy

Re: Einladung zu JHV
von: the-blue-cloud ()
Datum: 02.03.2015

nun sind die Einladungen verteilt und der TOP Vorschlag ist damit vermutlich nicht korrekt ausgedrückt.

Da es in der Vergangenheit bereits rechtliche Problme gab, was ist zu tun?

Wenn der Punkt "Wahlen" falsch oder unvollständig deklariert ist, kann dann im Nachhinhein etwas beanstandet werden? Gibt es hierzu ggfs. Rechtsprechung?

Kann denn ein neues Amt satzungsgemäß beschlossen und gleichzeitig danach die Wahl durchgeführt werden, obwohl die geänderte Satzung weder vom Notar (Niederschrift) noch vom Register-, Amtsgericht genehmigt / eingetragen ist?

Re: Einladung zu JHV
von: Hardy ()
Datum: 02.03.2015

1. Falls es noch andere Vereinsorgane, wie Buchprüfer usw. gewählt werden, wäre nur "Wahlen" nicht ausreichend. Dann mache doch den VS darauf aufmerksam, dies nach der Einladung zu korrigieren.
2. Ich schrieb von einem Vorratsbeschluss. Google mal dazu: Vorratsbeschluss im Rechtspflegerforum. Da wird dir geholfen.
3. Mal bitte etwas Geld für "Vereinsrecht" z.B. von Sauter ausgeben.
Hardy

Re: Einladung zu JHV
von: the-blue-cloud ()
Datum: 03.03.2015

herzlichen Dank. Punkt 3 ist ein sinnvoller Vorschlag.