Ehrenrat
von: Marc-André Höper ()
Datum: 26.02.2015
Hallo liebe Experten,
ich habe eine Frage zum Thema Ehrenrat.
In unserem Verein haben wir eine Kommission zur Erarbeitung einer neuen Satzung gegründet. Inzwischen ist der Entwurf sehr weit fortgeschritten, wir sind uns jedoch in Bezug auf die erstmalige Implementierung eines Ehrenrates in zwei wesentlichen Punkten, die miteinander korrespondieren, nicht ganz einig.
1. Ist der Ehrenrat in jedem Fall als VereinsORGAN in der Satzung zu benennen? Eine Meinung in unserem Gremium ist, er solle statt einer Organschaft vielmehr "nur" das Amt einer "unabhängigen und selbständigen Einrichtung" darstellen. Damit würde aus dieser Sicht den folgenden Punkt erleichtert.
2. Wie wird verfahren, wenn (z.B. mangels interessierter Kandidaten) kein Ehrenrat gewählt werden kann, nicht zustande kommt. Zwei Vorstandsmitglieder in unserer Kommission möchten, dass für diesen Fall die Aufgaben des Ehrenrates dem Vorstand zufallen, da sie den Vorstand anderenfalls als handlungsunfähig betrachten. Andere würden dies jedoch gerne verhindern. Gibt es aus ihrer Sicht Alternativen zu diesem Vorgehen?
Ganz herzlichen Dank vorab für Ihre Antworten und viele Grüße
M.-A. Höper