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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vorstand
von: Sebastian Müller ()
Datum: 18.02.2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich benötige vielleicht Ihre Hilfe und ein paar Anregungen.

Ich bin seit ca. 6 Monaten Beisitzer in einem Verein.
Dabei ist mir aufgefallen, dass der Vorsitzende in verschieden Vereinsangelegenheiten und auch politischen Themen die sich hier und da ereignen sehr gut im Stoff steht, wenn ich es so ausdrücken darf.
Aber was die vereinsinternen Dinge betrifft, ist seine Arbeit sehr mangelhaft um nicht zu sagen absolut miserabel, weil

1. Seit seinem Amtsantritt (ca. 6 Jahren) gibt es keine genauen Zahlen, wie viel Mitglieder der Verein hat. Auf meine Nachfrage, ob wir uns vielleicht mal hinsetzen und dies aufarbeiten, kam die Antwort „Nein keine Zeit und es gibt Sachen, die wichtiger sind!“

2. Gibt es Mitglieder, die dem Verein eine Einzugsermächtigung erteilt haben, aber den Beitrag zurückbuchen und dem Verein somit ein Schaden entsteht, wegen der Rückbuchung. Schaden an der Gemeinschaft! Auch hier habe ich gefragt, ob wir das nicht mal aufarbeiten wollen – die Antwort nein, „später nicht jetzt“!


3. Bei der weiteren Durchsicht der Unterlagen ist mir auch aufgefallen, dass ca. die Hälfte der Mitglieder keine Einzugsermächtigung erteilt hat, was ja nicht schlimm ist. Allerdings zahlt davon nur die Hälfte der Mitglieder ihre Beiträge, leider nicht zum Termin. Also ¼ der Mitglieder zahlen keine Beiträge und der Vorsitzende bemüht sich auch überhaupt nicht die Mitglieder anzusprechen oder anzuschreiben – keine Zeit, später! D.h. alle die, die bis 2010 nicht gezahlt haben, haben Glück, weil es verjährt ist!

4. Der Schatzmeister ist 4 Wochen nach Amtsantritt zurückgetreten, weil es das Chaos nicht übernehmen wollte! Der stell. Vorsitzende (Jurist) und der Schriftführer (Steuerberater) finden die Arbeit toll!?


5. Bei der letzten Vorstandsitzung habe ich nach der Tagesordnung gefragt, wieso diese vorab nicht zugeschickt wird und was den auf der Tagesordnung steht – Antwort dicke backen, keine Zeit.

6. Aufgrund der schlechten Zahlungsmoral der Mitglieder hat der Verein natürlich nicht immer ausreichend Geld zur Verfügung um die Miete, Strom, etc. zu zahlen und ist somit teilweise 4-6 Monate im Zahlungsverzug!


7. Es gibt natürlich auch kein Rechenschafts- und Finanzbericht für das Jahr 2014. Der Vorsitzende hat auch keine des Vorstandes gefragt, ob wir uns mal zusammen hinsetzen und das abarbeiten.

8. Vereinsarbeit gibt es eigentlich keine, es wird nur das gemacht was, der Vorsitzende möchte bzw. kann, alles andere bleibt liegen.



Nun, das Geld wäre ja vorhanden, wenn man es konsequent einsammelt.
Da dies aber nicht erfolgt und wir somit die Rechnungen nicht zahlen können bzw. nur verspätet, ist das Insolvenzverschleppung?
Verlag C.H.Beck 280 schreibt, das
„Die Vorstandsmitglieder haften dabei für jedes Verschulden, also auch für einfache Fahrlässigkeit.“

A) Wie bekomme ich die Herren motiviert oder geh ich als Mitglied des Vorstandes einfach zum Amtsgericht und eröffne ein Insolvenzverfahren? Weil gefragt habe ich ja oft genug, auch per Mail. Keine Antwort heißt für mich dann kein Interesse!

B) Gibt es die Möglichkeit den Vorstand für die verjährten Mitgliederbeiträge zur Kasse zu bitten?

Hat hier irgendjemand schon mal solche Erfahrungen gehabt oder kann mir ein Tipp geben. Das wäre einfach Weltklasse.

Danke.

Re: Vorstand
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 18.02.2015

Bei den meisten der genannten Mängel kann nur die Mitgliederversammlung Abhilfe schaffen.
Das betrifft die Frage, ob ein Schadeneratz geltend gemacht werden soll, ebenso wie die fehlenden Rechenschaftsberichte. Es wäre also ein Beschluss der MV mit einfacher Mehrheit erforderlich.

Die fehlenden Tagesordnungen zu den Vorstandssitzungen dagegen geben auch einem einzelnen Vorstandsmitglied ein rechtliches Mittel in die Hand. Die Beschlüsse sind dann nämlich unwirksam (es sei denn, die Satzung ermöglicht eine Beschlussfassung ohne Tagesordnung bei der Einladung).

Wenn der Verein tatsächlich zahlungsunfähig ist, also nicht nur ein zeitweiliger Zahlungsverzug besteht, kann das ein Insolvenzgrund sein. Da ist tatsächlich der Vorstand in der Haftung.

Das angemessene Vorgehen wäre, die MV zu informieren und das Amt niederzulegen, wenn die Mängel nicht abgestellt werden.

Re: Vorstand
von: Sebastian Müller ()
Datum: 18.02.2015

Danke Herr Pfeffer,

ja, die Mitgliederversammlung, aber laut Satzung ist diese nur alle drei Jahre vorgesehen.
Und wie viel Mitglieder ich mobilisieren kann, kann ich nicht sagen.
Es gibt ca. 500, bei der letzten MV waren 50 anwesend, aber nur 34 hatten die Beiträge gezahlt und waren somit stimmberechtigt.
Ich habe nicht mal einsicht in die Unterlagen, der Vorsitzende hat den schlüssel für das Vereinsbüro und nur er.
Selbst die Frage nach einer Reglung falls ihm etwas zustößt, keine Antwort nur Schulterzucken.
Eine Aktuelle Mitgliederliste gibt es ja auch nicht, wenn soll ich also anrufen/ anschreiben.
Ich könnte auf meine Kosten einen Artikel in die Tageszeitung schreiben und hoffen das sich reichlich Mitglieder melden.

Nochmals Danke

Re: Vorstand
von: kizu ()
Datum: 19.02.2015

Liest sich heftig und etwas hoffnungslos.

Ist der Verein denn gemeinnützig?

Wie gestaltet sich das Vereinsleben? Gibt es ein Vereinsheim, regelmäßige Treffen,..?

Was sagt die Satzung noch zur Einberufung der Mitgliederversammlung (insb. zu einer außerordentlichen über das sogenannte Minderheitenbegehren)?
Drohende Zahlungsunfähigkeit sollte locker für eine außerordentliche MV genügen

Re: Vorstand
von: Sebastian Müller ()
Datum: 20.02.2015

Guten Abend,

nein es ist nichts Hoffnungslos!

Nein, der verein ist nicht gemeinnützig.

Es gibt kein Vereinsleben, keine Treffen, etc.

Außer der Generalversammlung (alle 3 Jahre) kann der Vorstand weitere Mitgliederversammlungen einberufen, wenn es ihm erforderlich erscheint. Nicht viel, aber schön wenig Möglichkeiten.

Mein Anwalt sagte, ich soll es drauf ankommen lassen und zum Amtsgercht gehen und die Insolvenz bekanntgeben.

Ein schönes Wochenende