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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Satzungsänderung
von: D.Kalm ()
Datum: 03.02.2015

Hallo, ich habe mal eine Frage.
Es gibt eine Einladung zur einer Verbandstagung eines Kreischorverbandes.

Ein Tagesordnungspunkt ist eine Satzungsänderung. (Lt. bestehender Satzung auch nötig)
Jetzt habe ich im Vorfeld einen Entwurf der Satzungsänderung per Mail angefordert.
Wurde mir aber mit dem Hinweis verweigert, liegt zur Prüfung beim Anwalt, Finanzamt etc.

Gibt es eine Möglichkeit auf der anstehenden MV diese Satzungsänderung erstmal zu stoppen, da ich bzw. der zuständige Verein als Mitglied keine Möglichkeit hatte, den Satzungstext im Vorfeld zu lesen, prüfen etc.

LG
D.Kalm

Re: Satzungsänderung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 03.02.2015

Ein Hebel wäre nur die Anforderung an die Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte (Beschlussgegenstände) bei der Einladung zur MV.
Es muss hinreichend klar sein, um welche Satzungsänderung es geht. Das heißt aber nicht zwingend , dass der genaue Änderungsvorschlag beigelegt sein muss.
Im Übrigen gilt: Die Änderung zu verhindern, obliegt der Mitgliederversammlung. Schließlich sind die Mehrheitserfordernisse nach BGB hier recht hoch. Ein Sonderrecht eines einzelnen Mitglieds besteht aber nicht.

Re: Satzungsänderung
von: D.Kalm ()
Datum: 04.02.2015

Vielen Dank,
inzwischen hat sich die Frage erledigt, da uns(mir) ein Entwurf der neuen Satzung zugestellt wurde.
Weißt zwar einige Lücken auf hinsichtlich Ehrenamtspauschale, Einberufung MV nur schriftlich (kein FAX oder Mail), Einbringung Anträge 3 Tage vor MV etc.

Hierzu (Einbringung Anträge) hätte ich nochmal eine Frage: Müssen nicht Sachanträge wie z. B. eine Beitragänderung/Erhöhung in die Einladung und Tagesordnung mit aufgenommen werden. Um so einen Antrag aber zu stellen, damit er zur Abstimmung kommt, müßte ich ja eigentlich vor dem Termin der Zustellung der Einladung (14 Tage) diesen einreichen, damit er in der Einladung steht. Ergo muss mir ja der Termin der MV schon länger bekannt sein. Die Satzung gibt nichts her. Wenn jetzt aber in der MV ein Antrag auf Beitragsänderung eingereicht wird, kann er ja eigentlich nicht beschlossen werden, da nicht in der Einladung enthalten. Argument: Hätte ich diesen Tagesordnungspunkt in der Einladung gelesen, wäre ich auch zu MV gekommen um was zu sagen.
Gibt es hier eine Möglichkeit (ohne Satzungsanpassung) diese Klippe zu umfahren?

LG
D.Kalm

Re: Satzungsänderung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 04.02.2015

Wenn die Satzung keine eindeutige Abweichung von der genannten BGB-Regelung trifft, sind solche nachgereichten Anträge nicht beschlüssfähig. Die entsprechenden Beschlüsse wären anfechtbar.
Leider kommen solche Regelungen in Satzungen recht oft vor und sind im Zweifel unwirksam.

Re: Satzungsänderung
von: Hardy ()
Datum: 05.02.2015

Hallo Fragensteller,
die MV (die JHV) wird doch sicherlich zu einen festen Jahrestermin durchgeführt (ggf. steht es im Jahresplan). Dann reiche doch noch rechtzeitig vor dem Absenden der Einladung deinen Antrag ein.
Hardy

Re: Satzungsänderung
von: D.Kalm ()
Datum: 05.02.2015

Nochmal für mich zur Klärung.
Ich wäre auf jeden Fall auf der sicheren Seite wenn es in der Satzung einen Passus gäbe "Anträge sind 3 Wochen vor der Mitgliederversammlung einzureichen" den Termin für die Einladungsfrist aber auf 14 Tage in der Satzung festlege.
Jedes Mitglied erklärt ja mit seinem schriftlichen Beitritt die gültige Satzung anzuerkennen.

LG
D.Kalm

Re: Satzungsänderung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 05.02.2015

Entscheidend ist, dass die Satzung klärt, dass auch Beschlussgegenständen, die nicht mit der Einladung zugestellt wurden, beschlussfähig sind. Es genügt also nicht, dass Nachträge möglich sind, es muss auch der Umgang damit geregelt sein.
Im Zweifel könnte über diese Anträge sonst nur diskutiert, nicht beschlossen werden.

Re: Satzungsänderung
von: Hardy ()
Datum: 06.02.2015

BGH
Urteil vom 17.11.1986
II ZR 304/85

Die Vereinssatzung kann es für zulässig erklären, daß Gegenstände zur Beschlußfassung noch nach Einberufung der Mitgliederversammlung auf die Tagesordnung gesetzt werden. Diese müssen den Mitgliedern aber - jedenfalls wenn es sich um Satzungsänderungen handelt - so rechtzeitig vor dem Zusammentritt der Mitgliederversammlung mitgeteilt werden, daß genügend Zeit zu einer sachgerechten Vorbereitung bleibt; das gilt grundsätzlich auch für eilbedürftige Angelegenheiten.

Re: Satzungsänderung
von: D.Kalm ()
Datum: 06.02.2015

Frage:
Gibt es hierzu einen Textbaustein den man in der Satzung verwenden könnte?

LG
D.Kalm

Re: Satzungsänderung
von: ugoetze ()
Datum: 18.02.2015

Ich kann den "Unsinn" von kurzfristigen nachgeschobenen Tagesordnungspunkten nicht verstehen. So wie Weihnachten immer am 24.12. stattfindet, ist der ungefähre Termin der MV bekannt.
Ich empfehle eine Bestimmung aufzunehmen: Anträge zur MV sind bis zum 2.1. (oder ein anderes Datum) beim Vorstand schriftlich einzureichen.
Dann kann der Vorstand die Tagesordnung "sortieren" und die vorliegenden Anträge aufnehmen.