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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Alleinvertretungsrecht
von: Cantor ()
Datum: 12.01.2015

Hallo,

welche Konsequenzen hat es, wenn der 1. Vorstand Alleinvertretungsrecht erhält? Folgt daraus auch Alleinentscheidungsrecht? Bezieht sich das nur auf die Vertretung nach außen oder hat es auch Konsequenzen für interne Entscheidungen? Mir ist nicht klar, ob und wie das verkoppelt ist.

Grüße

Cantor

Re: Alleinvertretungsrecht
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 12.01.2015

Für die Entscheidungen (Beschlussfassung) gilt, wenn die Satzung es nicht anders regelt, die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Mit der Vertretungsberechtigung hat das nichts zu tun.
Einzelvertretungsberechtigung heisst, der Vorstand kann allein Rechtsgeschäfte tätigen. Diese sind auch dann wirksam, wenn er damit gegen einen Vorstandsbeschluss verstößt. Es macht sich dann allerdings haftbar.