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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
1 Vorstandsmitglied - 2 Ämter ?
von: stella09 ()
Datum: 12.01.2015

Schriftführer und stellvertr. Vorsitzender sind zum 31.12.14 zurückgetreten, für den stellvertr. Vorsitzenden hat sich ein Nachfolger gefunden der sich jetzt bei der kommenden MV zur Wahl stellt, für den Schriftführer leider nicht.

Lt. Satzung besteht der Vorstand aus dem
- 1. Vorsitzenden
- stellvertretenden Vorsitzenden
- Schatzmeister
- Schriftführer
- bis zu 2 weiteren Mitgliedern (bei uns derzeit Sport- und Jugendwart)

„(3) Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der 1. Vorsitzenden und der stellvertretende Vorsitzenden.
(4) Vorstand wird durch den Beschluss der Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Er bleibt jedoch bis zur satzungsgemäßen Neuwahl des Vorstandes im Amt. Vorstandsmitglieder können ihr Amt jederzeit niederlegen, sofern dies nicht zur Unzeit erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der Amtsperiode aus, so ist vom Vorstand für den Rest der Amtszeit ein neues Vorstandsmitglied hinzu zu wählen. Scheiden der 1. Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende während einer Amtszeit aus, so übernimmt der stellvertretende Vorsitzende bzw. der 1. Vorsitzende bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung, die die Ergänzungswahl durchführt, das Amt.
(5) Verschiedene Vorstandsämter können von einer Person nur dann wahrgenommen werden, wenn ein Vorstandsmitglied frühzeitig ausscheidet und dieses Amt durch eine Nachwahl nicht besetzt werden kann. Das gilt jedoch nur bis zur nächsten Mitgliederversammlung. Insbesondere können jedoch Vorstandsmitglieder kein weiteres Amt in einem Aufsichtsorgan des Vereines wahrnehmen."

Die Satzung legt keine Aufgabenbereiche für die einzelnen Ämter fest, diese wurden durch den Vorstand verteilt. Die Satzung macht ausserdem keine Angaben zu einer Personalunion – weder im positiven noch im negativen Sinne.

Wenn sich bis zur MV keine weitere Person findet, würde sich der Sportwart zu seinem bisherigen Amt zusätzlich auch als Schriftführer zur Verfügung stellen.

Nun meine Fragen:
Ist dies rechtlich/satzungsgemäß überhaupt möglich? Wenn ja, was gibt es dabei zu beachten?

Wer führt die Wahl durch: der Vorstand oder die Mitgliederversammlung?
Denn lt. Satzung ist bei vorzeitigem Ausscheiden vom Vorstand für den Rest der Amtszeit (hier noch 2 Jahre) ein neues Mitglied hinzu zuwählen. Wäre das auch hier anzuwenden?

Re: 1 Vorstandsmitglied - 2 Ämter ?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 12.01.2015

Die Satzung macht ja Angaben zu einer Personalunion: Sie ist nur möglich, "wenn ein Vorstandsmitglied frühzeitig ausscheidet und dieses Amt durch eine Nachwahl nicht besetzt werden kann".
Das war hier, wenn ich es recht verstanden habe, der Fall. Also ist die Zusammenlegung der Ämter zulässig - aber nur bis zur nächsten MV

Re: 1 Vorstandsmitglied - 2 Ämter ?
von: stella09 ()
Datum: 12.01.2015

Aber die Satzung schließt damit m. E. nicht explizit eine Personalunion aus.
Ist der Satz "gilt nur bis zur nächsten MV" nicht so zu verstehen, dass die Ersatzwahl durch den Vorstand nur bis zur nächsten MV gültig ist?

Re: 1 Vorstandsmitglied - 2 Ämter ?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 12.01.2015

Ja, das meinte ich.