Frist Einladung MV
von: chora ()
Datum: 04.01.2015
Hallo!
In der Satzung eines Vereins steht:
...Die Mitglieder sind vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich oder per E-Mail einzuladen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen...
Der Termin der kommenden MV steht bereits fest, aber es ist nicht mehr möglich, die Mitglieder fristgerecht einzuladen.
Man könnte die Einladung jetzt trotzdem verschicken mit dem Hinweis auf obigen Fakt. Man geht davon aus, dass keins der Mitglieder ein Problem damit hat. Falls doch, dürfte es Bedenken anmelden und der Termin würde verschoben. Falls aber keine Einwände kommen und man führt die MV durch, ist das i.O.? Zumal auch Wahlen anstehen...
Oder muss zwingend ein neuer Termin festgelegt werden?
Es geht darum, dass die Beschlüsse und vor allem die Wahl rechtlich haltbar sind. Kann die MV an dem Tag festlegen, dass die Einladung zwar nicht fristgerecht, aber trotzdem gültig war?
Danke und einen schönen Sonntag