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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Frist Einladung MV
von: chora ()
Datum: 04.01.2015

Hallo!

In der Satzung eines Vereins steht:
...Die Mitglieder sind vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich oder per E-Mail einzuladen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen...
Der Termin der kommenden MV steht bereits fest, aber es ist nicht mehr möglich, die Mitglieder fristgerecht einzuladen.

Man könnte die Einladung jetzt trotzdem verschicken mit dem Hinweis auf obigen Fakt. Man geht davon aus, dass keins der Mitglieder ein Problem damit hat. Falls doch, dürfte es Bedenken anmelden und der Termin würde verschoben. Falls aber keine Einwände kommen und man führt die MV durch, ist das i.O.? Zumal auch Wahlen anstehen...
Oder muss zwingend ein neuer Termin festgelegt werden?

Es geht darum, dass die Beschlüsse und vor allem die Wahl rechtlich haltbar sind. Kann die MV an dem Tag festlegen, dass die Einladung zwar nicht fristgerecht, aber trotzdem gültig war?

Danke und einen schönen Sonntag

Re: Frist Einladung MV
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 04.01.2015

Eine solche punktuelle Satzungsdurchbrechung ist grundsätzlich dann zulässig, wenn die Mitglieder mit der Mehrheit zustimmen, die auch für eine entsprechende Satzungsänderung erforderlich wäre.
Das von Ihnen genannten Verfahren wäre also rechtlich korrekt.
Zudem gilt: Die nicht fristgerechte Einladung führt nicht zur Ungütigkeit der Beschlüsse, sondern nur zur Anfechtbarkeit. Solange also keine Anfechtung erfolgt, besteht kein Problem. Die Anfechtung muss zeitnah erfolgen - vom Bekanntwerden des Formmangels an gerechnet. Den Fehler mitzuteilen, setzt also die Anfechtungsfrist in Gang. Wenn keine Anfechtung erfolgt, ist das Recht zur Anfechtung in absehbarer Zeit verwirkt.

Re: Frist Einladung MV
von: chora ()
Datum: 06.01.2015

Vielen Dank!