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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Unstimmigkeit Mitgliederversammlung
von: D.Kalm ()
Datum: 15.12.2014

Hallo,
habe mal eine rechtliche Frage zu einer Mitgliederversammlung plus Protokoll.

Wenn in dem unterschriebenen Protokoll der Mitgliederversammlung Personen namentlich zitiert werden, die sich aber auf der beiliegenden Mitgliederliste nicht eingetragen haben, wie sind diese "fehlenden" Personen bei Vorstandswahlen ober Beschlüssen zu sehen, anwesend und damit auch teilnahmeberechtigt an Abstimmungen und Wahlen?

Besteht die Möglichkeit die ganze Mitgliederversammlung als ungültig zu erklären?

Weitere formale Fehler, Berichte von nicht anwesenden Vorstandsmitgliedern wurden nur als Schriftstück dem Protokoll beigefügt mit einem Datum das NACH der Mitgliederversammlung ist.
Bestehende prozentuale Stimmrechte einzelner Mitgliedsvereine wurden im Protokoll bei erfolgen Abstimmungen nicht einzeln protokolliert sondern nur insgesamt.

Bin ich hier zu "kleingeistig, pingelig" der kann das ganze auch rechtliche Folgen haben.

D. Kalm

Re: Unstimmigkeit Mitgliederversammlung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.12.2014

Wie immer ist zunächst die Frage, was die Satzungs hier regelt. Dass mangels Eintrag in die Mitgliederliste die Stimmberechtigung fehlt, müsste sich aus der Satzung ergeben. Andernfalls sind alle anwesenden Mitglieder stimmberechtigt, ob eingetragen oder nicht.
Auch aus den anderen formalen Mängeln ist keine grundsätzliche Anfechtbarkeit der Beschüsse zu erkennen - ungültig wären sie per se ohnehin nicht.
Fazit: Da wurde sicher schlampig gearbeitet, Konsquenzen für die Beschlussfassung hätte das aber nur, wenn die Satzung hier spezielle Vorgaben macht.