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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mitgliederversammlung
von: Adler ()
Datum: 28.10.2014

Hallo,
ich habe zwei Fragen:

1. Kann die Gesamt-Mitgliederversammlung auf Antrag einer Spartenleitung den Vorstand per
Mehrheitsbeschluss zwingen, einen bestimmten Übungsleiter einzustellen, den der Vorstand
aber ablehnt.
Laut Satzung und Finanzordnung darf nur der Vorstand ÜL-Verträge abschließen.

2. Kann die Gesamt-Mitgliederversammlung den Vorstand per Mehrheitsbeschluss zwingen,
die Vereinsgaststätte an einen bestimmten Pächter zu verpachten, auch wenn der Vorstand von
der Eignung und Solvenz des Pächter-Kandidaten nicht überzeugt ist.

Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar,
Adler

Re: Mitgliederversammlung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 28.10.2014

Die MV hat gegenüber dem Vorstand ein umfassendes Weisungsrecht. Es kann also in der Tat die genannten Weisungen erteilen.
Unmittelbare Zwangsmittel gibt es nicht. Ein Vorstand, der die Beschlüsse der MV nicht ausführt, wird aber in der Regel abberufen werden.