Re: Reihenfolge Tagesordnung in Mitgliederversammlung
von: kizu ()
Datum: 13.10.2014
Erst über die Satzungsänderung abstimmen und dann den Vorstand neu wählen.
Sonst wäre ja der Vorstand eigentlich noch nach alter Regelung gewählt. Und wenn die Satzungsänderung nicht die erforderliche Zustimmung finden würde wäre auch gleich der neue Vorstand bzgl. Vertrauen der Mitglieder "beschädigt" (auch wenn die Satzungsänderung evtl. von ganz anderen Personen vorgeschlagen wurde).
Wir werden die Satzungsänderung doch nochmal verschieben weil wir es haben schleifen lassen und jetzt die Zeit zu letzten Überarbeitungen und Abstimmung mit dem Finanzamt zu knapp wird.
> Ich hatte bei einem anderen Verein das Problem,
> dass das Registergericht erst überzeugt werden
> mußte, das der dort gewählte Vorstand (es gab im
> Jahr der Satzungsänderung keine Wahl) so in
> Ordnung ist.
Das sehe ich je nach genauer Änderung an der Satzung ähnlich.problematisch wie das Registergericht.
Saubere Protokollierung ist ein Muss. Und sei es wie in Deinem Fall nur, dass man eine Abstimmung macht, dass der bisherige Vorstand trotz Satzungsänderung seine bislang vorgesehene Amtszeit zu Ende bringen darf. Mag Wolfgang vielleicht anders sehen.
Oder auch anders gefragt: Kann man da als Vorstand vom Registergericht Tipps erwarten? Oder ist das im Vorfeld illusorisch?