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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Austriit aus dem Verein
von: horst23 ()
Datum: 05.10.2014

Hallo,
der Vorstand der Fußballabteilung ist komplett zum 30.06, aus dem Hauptverein ausgetreten und hat einen neuen Fußballverein gegründet. Das wurde auch mit vom Hauptverein alles so abgesegnet. jetzt geht es um die Kassenprüfung für das erste Halbjahr ( 01.01. - 30.06. ) . Muss der Kassierer ( obwohl er nicht mehr im Hauptverein ist ) der Fußballabteilung die Kassenprüfung noch durchführen lassen. Der Kassierer hat alle Belege in einen Ordner sortiert mit einem geführten Kassenbuch und will sie dem Hauptverein abgeben.
ALs kleine Anmerkung, die Stimmung zwischen Hauptverein und ehemaliger Fußballabteilung ist nicht die beste....

Re: Austriit aus dem Verein
von: Hardy ()
Datum: 05.10.2014

Was steht denn in der Satzung zur Kassenprüfung Abteilung gegenüber Hauptverein?

Re: Austriit aus dem Verein
von: D.Kalm ()
Datum: 05.10.2014

Hallo,
hier würde mich erstmal die Frage des derzeitigen Status der Fußballsparte aus dem Hauptverein interessieren.
SIe haben geschrieben, das ist so mit dem Hauptverein abgesegnet.??

Frage: Wurde dies durch das oberste Organ des Verein, die Mitgliederversammlung so beschlossen?
Oder wie ist hier die rechtliche Situation zwischen den beiden Gruppen. War die Fußballsparte schon vorher ein eigener Verein?

Wenn nicht, müßte ja der hier erstmal ein neuer Verein gegründet werden und dann hier die Gremien wie Vorstand und Kasssenprüfer von den NEUEN Mitgliedern des Vereins gewählt werden.

LG
D. Kalm

Re: Austriit aus dem Verein
von: horst23 ()
Datum: 05.10.2014

Hallo,
in der Satzung ist das wie folgt geregelt:
Der/die 1. Vorsitzende und der/die Kassierer/in des Vereins haben das
Recht auf Einsichtnahme in die Kassenbücher der Fachabteilungen.

Die Mitgliederversammlung des Hauptverein hat zugestimmt, dass die Fußballabteilung zum 30.06. ausscheidet und einen eigenen Fußballverein gründet.

Re: Austriit aus dem Verein
von: ugoetze ()
Datum: 13.10.2014

Die Fußballabteilung ist eine unselbständige Gliederung des Vereins. Es handelt sich bei den Geldern der Abteilung um Mittel des Vereins. Nach der Auflösung der Abteilung hat deren Kassierer die Belege dem Vorstand des Vereins zu übergeben. Die Prüfung hat vom Kassenprüfer des Vereins zu erfolgen.