Re: Änderung der Finanzordnung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 25.09.2014
Ob die Finanzordnung Teil der Satzung ist, müsste sich aus der Satzung ergeben. Wenn sie bisher nicht zum Vereinsregister angemeldet wurde, war das wohl nicht der Fall..
Zwingende Bestandteile für eine eine Finanzordnung gibt es nicht. Typische Inhalte einer Finanzordnung sind:
- die Verpflichtung auf die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
- das Zeichnungsrecht für Konten
- die Zusammensetzung der Einnahmen und Ausgaben
- eventuell Regelungen über die Aufstellung von Haushaltsplänen
- Zuständigkeit und Aufgaben des Vorstandes (bzw. des entsprechenden Vorstandsmitglieds (Kassierer/Schatzmeister)
- Form und Inhalt des Berichtes an die Mitgliederversammlung
- Form der Aufzeichnungen