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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Änderung der Finanzordnung
von: S. Schmidt ()
Datum: 25.09.2014

Sehr geehrter Herr Pfeffer,

im kommenden Jahr sollen die Mitgliedsbeiträge erhöht werden, womit ja eine Änderung der Finanzordnung einhergeht.

In dem Zusammenhang haben sich folgende Fragen ergeben:

_ist die Finanzordnung Bestandteil der Satzung oder ist sie eigenständig zu sehen?
_müssen Änderungen der Finanzordnung beglaubigt und dem Amtsgericht vorgelegt werden?
_welche Bestandteile sind Pflicht in der Finanzordnung?

Vielen Dank im Voraus und mit besten Grüßen

Sarah Schmidt

Re: Änderung der Finanzordnung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 25.09.2014

Ob die Finanzordnung Teil der Satzung ist, müsste sich aus der Satzung ergeben. Wenn sie bisher nicht zum Vereinsregister angemeldet wurde, war das wohl nicht der Fall..
Zwingende Bestandteile für eine eine Finanzordnung gibt es nicht. Typische Inhalte einer Finanzordnung sind:
- die Verpflichtung auf die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
- das Zeichnungsrecht für Konten
- die Zusammensetzung der Einnahmen und Ausgaben
- eventuell Regelungen über die Aufstellung von Haushaltsplänen
- Zuständigkeit und Aufgaben des Vorstandes (bzw. des entsprechenden Vorstandsmitglieds (Kassierer/Schatzmeister)
- Form und Inhalt des Berichtes an die Mitgliederversammlung
- Form der Aufzeichnungen

Re: Änderung der Finanzordnung
von: S. Schmidt ()
Datum: 26.09.2014

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort - Sie haben mir sehr weitergeholfen!

Mit besten Grüßen

Sarah Schmidt