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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Personalgestellung zwischen gemeinnützigen Organisationen
von: BHPV ()
Datum: 30.06.2014

Frage:
Ist die gelegentliche Personalgestellung zu Beratungszwecken zwischen zwei gemeinnützigen Organisationen, die dem selben Dachverband auf Bundesebene angehören, umsatzsteuerpflichtig ?

Re: Personalgestellung zwischen gemeinnützigen Organisationen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 30.06.2014

Ja. Personalgestellung ist zwar unschädlich für die Gemeinnützigkeit, aber steuerlich nicht begünstigt. Deswegen gilt der Regelsteuersatz.