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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mitgliederlisten
von: vereiner ()
Datum: 25.06.2014

Hallo,
gibt es irgendwelche Hinderungsgründe (Datenschutz usw.) den Spartenleitern eines gemeinnützigen
Sportvereins, jeweils eine Mitgliederliste mit den Daten der Mitglieder, die in ihrer Sparte Sport treiben,
zu übergeben. Hintergrund: Sie sollen die Aktualität und Richtigkeit der zentralen Mitgliederdatei für ihren Bereich überprüfen und ggfls. Korrekturen an die zentrale Mitgliederverwaltung melden. Diese Daten sind wichtig als Grundlage für den Jahresetat und die Zuweisungen an die Sparten.

Danke für Antworten,
vereiner

Re: Mitgliederlisten
von: pfeffer ()
Datum: 25.06.2014

Da hätte ich keine Bedenken. Zum einen besteht ein berechtigtes Interesse an der Datenweitergabe. Zum anderen bleiben die Daten ja im Verein. Die Datenverwaltung kann schon aus organisatorischen Gründen nicht allein durch die Vorstandsmitglieder erfolgen.