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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Kassenprüfer
von: vereiner ()
Datum: 05.05.2014

Hallo,
wir sind ein gemeinnütziger, eingetragener Sportverein. Auf der letzten MV hat sich kein Kandidat
gefunden, der das Amt des Kassenprüfers übernehmen will. Was muss geschehen, wenn sich
bis zur nächsten außerordentlichen oder ordentlichen MV an diesem Zustand nichts ändert. Muss
der Vorstand dann einen externen Prüfer (sicher gegen Honorar) mit der Kassenprüfung beauftragen?
Unsere Satzung sieht für einen solchen Fall nichts vor.

Vielen Dank für hilfreiche Antworten
vereiner

Re: Kassenprüfer
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 05.05.2014

Was sagt denn die Satzung zur Bestellung des Kassenprüfers?

Re: Kassenprüfer
von: vereiner ()
Datum: 05.05.2014

Danke für die schnelle Reaktion.

In der Satzung steht:
"Die MV wählt in jedem Jahr jeweils einen Kassenprüfer für eine Amtszeit von zwei Jahren
mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Eine sofortige Wiederwahl ist zulässig."

Die Amtszeit des einen Kassenprüfers endete mit der MV; der andere Kassenprüfer war
zurückgetreten.

vereiner

Re: Kassenprüfer
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 05.05.2014

Da laut Satzung die MV den Kassenprüfer bestellt, ist es nicht in der Verantwortung des Vorstands, Ersatz zu beschaffen, wenn die MV keinen Kandidaten findet.
Die MV könnte durchaus einen externen Prüfer bestellen. Es kann aber kein Problem sein, wenn sie mangels Kandidaten auf die Prüfung verzichtet oder ein anderes Prüfverfahren wählt.
Es handelt sich um eine rein vereinsinterne Angelegenheit. Zwar können Mitglieder mit Bezug auf die Satzung die Bestellung eines Kassenprüfers einfordern, wenn das aber scheitert, gibt ein keinen rechtlichen Hebel.