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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Ausbildung von Schiedsrichtern - Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben
von: Christof ()
Datum: 30.04.2014

Hallo liebe Forumsmitglieder,

wir sind ein Landessportverband (LV). Zu unseren Aufgaben gehört auch die Aus- und Fortbildung der Schiedsrichter, die nach der Ausbildung im Namen des LV Spiele leiten.

Bisher haben wir von den Lehrgangsteilnehmern zum Ausbildungsbeginn eine Entgelt erhoben, mit dem die Kosten für Dozenten, Räume und Lehrmaterial bezahlt wurden. Sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben wurden im Bereich Zweckbetrieb erfasst.

Unsere Mitgliedsvereine haben auf der letzten Mitgliederversammlung nun beschlossen, die Ausgaben durch eine Umlage auf die Vereine zu tragen. D.h. der LV verauslagt zunächst die Kosten für Dozenten, Räume und Lehrmaterial. Nachdem die Ausgaben der Höhe nach feststehen, werden diese nach einem Schlüssel auf die Vereine umgelegt. Die Umlage ist jedoch gedeckelt, so dass es im ungünstigen Fall zu einer Unterdeckung kommt - d.h der LV muss ggf. einen Teil der Kosten tragen.

Hinsichtlich der Zuordnung von Ausgaben und Einnahmen könnte ich mir vorstellen, diese als Durchlaufende Kosten im ideellen Bereich zu erfassen, da der Verband ja nur noch koordinierend tätig ist und in keine Erträge erwirtschaftet. Die ggf. anfallende Unterdeckung verbliebe dann ebenfalls bei den Ausgaben im ideellen Bereich.

Wie wird so etwas bei Ihnen/Euch verbucht?

Re: Ausbildung von Schiedsrichtern - Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 02.05.2014

Ich kann hier zunächst keinen duchlaufenden Posten erkennen. Zwar sind Umlagen ebenfalls Mitgliedsbeiträge, aber hier m.E. unechte. Es würde sich also ebenso um Umsätze handeln, wie bei den Lehrgangsgebühren. Außerdem: Wer führt denn die Lehrgänge durch?
Wenn der Verein und nicht der Teilnehmer zahlt, würde es sich zudem um ein Entgelt von dritter Seite handeln.