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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Änderung des Zahlungsverfahrens bei Beiträgen
von: Pommes ()
Datum: 24.04.2014

Hallo Zusammen,

mein Frage beschäftigt sich damit, in wie weit es zulässig ist, dass per Vorstandsbeschluss die Mitgliedsbeiträge nur noch per SEPA Einzugsverfahren von den Mitgliedern abgebucht werden sollen.

Bislang war so ziemlich alles erlaubt, von Dauerauftrag bis hin zur Bareinzahlung.

Die neue Regelung soll ein wenig Ordnung ins Chaos bringen, jedoch gibts es genau 2 Personen die sich diesem Beschluss widerstzen.

Wie ist hier zu verfahren? War der Vorstandsbeschluss rechtens? Es wurde ferner auch festgelegt, dass bei Verweigerung der Zwangsaustritt zum Jahresende erfolgt.

Viele Grüße und vielen Dank an alle Antworten
Pommes

Re: Änderung des Zahlungsverfahrens bei Beiträgen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 25.04.2014

Rechtlich muss man die Frage wohl so stellen: Welche Sanktionsmöglichkeiten hat der Verein, wenn ein Mitglied sich weigert, ein Zahlverfahren zu benutzen, das nicht per Satzung verordnet ist?
M.E. keine. Besondere Vereinstrafen dafür müssten nämlich in der Satzung verankert sein. Der Ausschluss aus dem Verein ("Zwangsaustritt") jedenfalls wäre nur zulässig, wenn die Satzung diese Strafe bei diesem speziellen Tatbestand (Mitglied verweigert den Lastschrifteinzug) ausdrücklich festlegt. Insofern ist der Vorstandsbeschuss also unwirksam.
Es hilft also nur eine Satzungsänderung.

Re: Änderung des Zahlungsverfahrens bei Beiträgen
von: kizushi ()
Datum: 28.04.2014

Wäre es hier nicht zielführender, für nicht Lastschrift-Zahler eine Bearbeitungsgebühr (z.B. 10 Euro pro Fälligkeit) einzuführender?

Ein Zwangsausschluss nur wegen des Zahlverfahrens finde ich (ohne die näheren Umstände Eures Vereins zu kennen) schon etwas arg hart.

Wir hatten auch etwas Chaos, haben die Monatsbeiträge von rund 100 Mitgliedern im Access, Lastschrift-Programm etc verwaltet. Seit wir auf MeinVerein umgestiegen sind haben wir einen viel besseren Überblick.
(Hat aber auf die Zahlungsmoral natürlich erstmal keinen Einfluss).

Re: Änderung des Zahlungsverfahrens bei Beiträgen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 28.04.2014

Ich denke, der Vereinsausschluss wäre, auch wenn die Satzung das hergibt, unzulässig, weil er in diesem Fall "grob unbillig" ist.
Auch eine Geldstrafe müsste aber in der Satzung verankert sein. Ansonsten dürfen nur tatsächlich angefallene Mahnkosten berechnet werden.

Re: Änderung des Zahlungsverfahrens bei Beiträgen
von: kizushi ()
Datum: 28.04.2014

Wolfgang Pfeffer schrieb:
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> Ich denke, der Vereinsausschluss wäre, auch wenn
> die Satzung das hergibt, unzulässig, weil er in
> diesem Fall "grob unbillig" ist.
> Auch eine Geldstrafe müsste aber in der Satzung
> verankert sein. Ansonsten dürfen nur tatsächlich
> angefallene Mahnkosten berechnet werden.

Möglich wäre es doch auch, das "positiver" zu formulieren?!?
Dass z.B. der Jahresbeitrag 120 Euro beträgt, dieser bei Teilnahme am kostensparenden Lastschriftverfahren nur 110 Euro beträgt.
Also keine "Strafe" sondern ein 'Rabatt'.