Re: 1. vorsitzende tritt aus
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 23.04.2014
Wenn die Satzung das so regelt, endet das Vorstandsamt. Es muss dann zeitnah (also im Lauf der nächsten Wochen) eine Neuwahl stattfinden - zumal wenn die 1. Vorsitzende für die Vertretung des Vereins (in Rechtsgeschäften) erforderlich ist.
Die Meldung zum Registergericht erfolgt mit der Anmeldung des neuen Vorsitzenden. Eine eigene Abmeldung ist nicht erforderlich (und ohne Neubesetzung oft auch nicht möglich).