Re: Beschlussfähige Anträge zur Tagesordnung
von: Hardy ()
Datum: 21.04.2014
Das kann man, wenn der Zeitraum der MV (z.B. Ende 1. Quartal/Jahr) bekannt ist.
Bei Sauter "Der eingetragene Verein" 19. Auflage heißt es dazu: "Diese Anträge bezwecken, dass die darin bezeichneten Angelegenheiten vom Vorstand bei der Aufstellung der Tagesordnung berücksichtigt werden, falls die gesetzlichen oder satzungsmäßigen Voraussetzungen vorliegen, im Weg des Minderheitsverlangens, notfalls mit Hilfe des Registergerichts erreichen, dass die betreffenden Angelegenheiten auf die Tagesordnung gesetzt werden."
Hardy