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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Abmahnung des 1. Vorsitzenden
von: nina ()
Datum: 12.04.2014

Hallo zusammen,
Gibt es die Möglichkeit den 1. vorsitzenden schriftlich abzumahnen?
Wie müsste sowas aussehen wenn es ginge, und gibt es dann eine Regelung die so etwas besagt das nach 3 Abmahnungen der Vorsitzende raus ist oder so?

Viele Grüße, und vorab schon einmal danke für die Hilfe.
Nina

Re: Abmahnung des 1. Vorsitzenden
von: Hardy ()
Datum: 13.04.2014

Hallo, stell doch bitte mal den Teil Eurer Satzung ein, in dem zu Vereinsstrafen Aussagen stehen.
Du kannst auch hier die Suchfunktion nutzen, da gibst es eine Abhandlung zu "Vereinsstrafen und Vereinsausschluss". Ich denke, dass so wie Du das Anliegen beschreibst, das ein "Schuss in den Ofen wird".
Schönen Sonntag

Re: Abmahnung des 1. Vorsitzenden
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 13.04.2014

Ohne entsprechende Satzungsregelung ist eine solche Abmahnung ohne rechtliche Wirkung. Die MV beruft den Vorstand ab, oder sie lässt es eben. Sie kann ihn ja nicht nur bei Verstößen gegen die Satzung oder MV-Beschlüsse usf. abberufen, sondern grundsätzlich jederzeit (wenn die Satzung das nicht einschränkt).
Deswegen wäre eine Satzungsregelung zur Abmahnung auch nicht sinnvoll. Anders als im Arbeitsrecht gibt es nämlich keinen rechtlichen Schutz gegen die Abberufung - und auch keine Schutzwürdigkeit des Vorstandes. Ob er seine Sache gut macht, liegt ganz im Ermessen der MV.