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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Krippenbeiträge
von: johanna ()
Datum: 09.04.2014

Wir sind eine als gemeinnütziger Verein eingetragene Kinderkrippe. Einige Eltern bringen monatliche Zuschüsse von ihren Arbeitgebern mit, andere nicht. Zur Zeit zahlen alle Eltern denselben monatlichen Betrag für die Betreuung der Kinder und auch denselben jährlichen Mitgliedsbeitrag. Wäre es möglich den Betrag für die Betreuung der Kinder für die Eltern unterschiedlich hoch anzusetzen, abhängig davon, ob der Arbeitgeber den Krippenplatz bezuschusst?

Re: Krippenbeiträge
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 09.04.2014

Das ist zulässig, soweit es sich hier um Einzelvereinbarungen mit den Eltern handelt. Sind die Krippenbeiträge dagegen (wie die Mitgliedsbeiträge) in der Satzung geregelt, müsste für unterschiedliche Beiträge (Ungleichbehandlung) eine Satzungsgrundlage geschaffen werden.