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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vorstandswahlen :-)
von: kizushi ()
Datum: 31.03.2014

Hallo,

wie man bei uns Kandidat für die Vorstandswahlen wird ist in der Satzung nicht näher geregelt. Man hat sich also bei der Mitgliederversammlung gemeldet wenn man Vorstand werden wollte und wurde dann eben gewählt oder auch nicht :-)

Dürfen wir das künftig in der Praxis auch so gestalten:

Vorinformation über die anstehende Mitgliederversammlung mit Vorstandswahl, verbunden mit dem Aufruf seine Kandidatur bis 4 Wochen vorher gegenüber dem Vorstandsvorsitzenden zu erklären.

Schriftliche Einladung zur MV mit Vorstandswahl 2 Wochen vor der MV (satzungsmäßige Frist) mit Nennung der Kandidaten.

Weitere Kandidaten die sich erst auf der MV erklären würden dann eben zusätzliche Kandidaten sein.

Wäre das rechtlich OK oder sollte man die Kandidatennamen auf der Einladung weglassen?

Der Aufruf zur frühzeitigen Absichtserklärung hat den Hintergrund einer besseren Vorbereitung.

Re: Vorstandswahlen :-)
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 31.03.2014

Wenn die Satzung das nicht vorgibt, kann natürlich um zeitige Abgabe von Wahlvorschlägen gebeten werden. Es darf aber kein später abgegeber Wahlvorschlag ausgeschlossen werden.