Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vorstanswahlen
von: vereiner ()
Datum: 28.03.2014

Hallo,
folgender Sachverhalt:
Zum BGB-Vorstand gehören vier Personen, u.a. der Kassenwart. Die Amtszeit des 1. Vorsitzenden endet turnusmäßig mit der MV im April; er will nicht wieder kandidieren. Die Amtszeit des Kassenwarts endet erst im nächsten Jahr. Der Kassenwart steht für die Wahl zum 1. Vorsitzenden zur Verfügung.
Fragen:

a) Muss der Kassenwart erst zurücktreten, bevor er zum 1. Vorsitzenden gewählt werden kann?
In der Einladung zur MV gibt es einen TOP "Wahl des 1. Vorsitzenden".

b) Könnte nach der Wahl des neuen 1. Vorsitzenden auch in derselben MV ein neuer Kassenwart gewählt werden, obwohl es in der Einladung zur MV keinen TOP "Wahl des Kassenwarts" gab?
In der Satzung steht: "Scheidet ein Vorstandmitglied vor Ende seiner regulären Amtszeit aus, bestimmt die nächstfolgende Mitgliederversammlung einen Nachfolger für die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen".

Vielen Dank für klärende Antworten,
vereiner

Re: Vorstanswahlen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 28.03.2014

Ein Rücktritt ist nicht eigens erforderlich. Mit der Neuwahl des neuen Vorstandsmitglied erfolgt stillschweigend die Abberufung des alten.

Der TOP "Wahl des 1. Vorsitzenden" erlaubt sicher keine Wahl des Kassenwarts. Der Grundsatz lautet, dass Beschlussgegenstände (= TOP) in der Einladung, "hinreichend genau bezeichnet werden" müssen.
Das hier wäre aber irreführend. Die Wahl könnte also angefochten werden.

Re: Vorstanswahlen
von: vereiner ()
Datum: 28.03.2014

Vielen Dank für die schnelle Antwort, aber darf ich noch einmal nachfragen:
Muss der Kassenwart erst von seinem Amt förmlich zurücktreten, um sich zum 1. Vorsitzenden wählen lassen zu können? Oder endet sein Amt als Kassenwart sozusagen automatisch durch die Wahl zum 1. Vorsitzenden?
Danke, vereiner

Re: Vorstanswahlen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 28.03.2014

Das Amt muss automatisch enden. Es sei denn, die Satzung erlaubt eine Personalunion.
Letztendlich ist das aber eine Formalie, weil der Kassenwart ja einfach seinen Rücktritt erklären kann.