Re: stimmen bei mehreren posten
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 25.03.2014
Eine Stimme im Vorstand kann nur haben, wer ein satzungsmäßiges Amt ausübt. Wird eine Satzungsänderung mit Erweiterung des Vorstands durchgeführt, gilt diese zwar erst ab Eintragung, alle Beschlüsse, die auf der Satzungsänderung basieren, sind aber dennoch wirksam. Der Formmangel wird durch die Eintragung quasi geheilt.