Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
stimmen bei mehreren posten
von: nina ()
Datum: 25.03.2014

hallo zusammen,
bei uns im verein ist es im moment so das der 1.vorsitzende auch den posten des webmasters (bei uns auch ein vorstandsposten) belegt, und der kassenwart ist auch gleichzeitig der 3. vorsitzende.
die frage ist ob das rechtens ist und hat dann der 1. vorsitzende 2 stimmen bzw 3 bei stimmengleichheit und der kassenwart 2 stimmen?
und wie sieht es aus wenn ein posten (jugendwart, erweiterter vorstand) von zwei personen ausgeführt wird?

würde mich über eine schnelle antwort freuen
grüße nina



Edited 1 time(s). Last edit at 25.03.2014 by nina.

Re: stimmen bei mehreren posten
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 25.03.2014

Ob eine solche Personalunion zulässig ist, hängt von der Satzung ab. Es wäre also ein Blick auf die genaue Regelung zur Zusammensetzung des Vorstands nötig.
Eine Stimmenhäufung kann aber aus der Ämterhäufung nicht ableitet werden. Es gilt - wenn die Satzung das nicht anders regelt: one man, one vote.

Re: stimmen bei mehreren posten
von: nin ()
Datum: 25.03.2014

vielen dank schon mal für die schnelle antwort.
leider ist dies das einzige was dazu in unserer satzung steht

§ 9 Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzendem, dem 3. Vorsitzendem und dem Kassenwart. Sie bilden den Vorstand im Sinne von § 26 BGB. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.

Zur rechtsverbindlichen Vertretung genügt die gemeinsame Zeichnung durch den Vorsitzenden in Gemeinschaft mit einem weiteren Vorstandsmitglied.

Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt 2 Jahre. Sie bleiben bis zur Bestellung des neuen Vorstandes im Amt.

Der Vorstand soll in der Regel quartalsweise tagen, mindestens jedoch einmal im halben Jahr.

Die Beschlüsse sind schriftlich zu protokollieren und von dem Vorstandsvorsitzenden zu unterzeichnen.

Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.

Re: stimmen bei mehreren posten
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 25.03.2014

Die Ämter des Kassenwarts und des 3. Vorsitzenden zusammenzulegen, wäre zulässig, weil weder eine bestimmte Personenzahl im Vorstand vorgesehen ist, noch sich aus der Ämterbezeichnung ergibt, dass es sich um zwei getrennte Personen handeln muss (das Amt des 1. und 2. Vorsitzenden z.B. könnte deswegen nicht zusammengelegt werden).
Ein Webmaster kommt aber in der genannten Satzungsregelung nicht als Vorstandsamt vor.

Re: stimmen bei mehreren posten
von: nina ()
Datum: 25.03.2014

also hat nur der eine stimme der auch in der satzung steht.
auf unserer mv sind weiter der jugendwart (von zwei personen belegt) und ein beisitzer gewählt worden.
haben diese schon stimmen bevor die satzung geändert worden ist?

Re: stimmen bei mehreren posten
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 25.03.2014

Eine Stimme im Vorstand kann nur haben, wer ein satzungsmäßiges Amt ausübt. Wird eine Satzungsänderung mit Erweiterung des Vorstands durchgeführt, gilt diese zwar erst ab Eintragung, alle Beschlüsse, die auf der Satzungsänderung basieren, sind aber dennoch wirksam. Der Formmangel wird durch die Eintragung quasi geheilt.

Re: stimmen bei mehreren posten
von: nina ()
Datum: 25.03.2014

ich möchte mich kurz für ihre geduld bedanken :-)
ist es auch richtig das der 1. vorsitzende nur dann zwei stimmen hat wenn es "unentschieden" steht?
es sind ja dann im moment nur drei personen stimmberechtigt (1. & 2. vorsitzender und der kassenwart)
wenn also 2. vorsitzender und kassenwart einer meinung sind, hätte der 1. vorsitzende dann nur eine stimme?

Re: stimmen bei mehreren posten
von: kizushi ()
Datum: 25.03.2014

So lange die Satzung nciht ausdrücklich das Patt regelt (dass bei Unentschieden die Stimme des Vorsitzenden stärker zählt) gilt pro-Kopf-eine-Stimme.
D.h. hier könnten 2.Vorsitzender und kassenwart den 1.Vorsitzenden überstimmen.

Re: stimmen bei mehreren posten
von: nina ()
Datum: 25.03.2014

Vielen Dank, die Infos haben mir sehr geholfen. Danke schön.